Info und Service

Fluggäste mit Behinderungen

Am 26. Juli 2008 ist die EG-Verordnung Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität in Kraft getreten.

Diese Verordnung enthält Vorschriften zur Gewährleistung von

"[...] Schutz und Hilfeleistung für behinderte Flugreisende und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität, die diese vor Diskriminierung schützen und sicherstellen sollen, dass sie Hilfe erhalten." (Art. 1).

Grundanliegen der Verordnung ist behinderten und mobilitätseingeschränkten Flugreisenden in gleichem Umfang wie anderen Menschen die Teilnahme am Luftverkehr zu sichern.

EU-Verordung Nr. 1107/2006 [PDF] herunterladen.

Die Bestimmungen der Verordnung gelten für all jene Hilfsleistungen, welche Abflug, Transit und Ankunft ermöglichen und erleichtern sollen.

Um die vorgesehenen Hilfsleistungen so gut wie möglich nutzen zu können, ist es notwendig die eigenen Bedürfnisse mittels Meldung des Hilfsbedarfs, mindestens 48 Stunden vor der für den Flug veröffentlichten Abflugzeit, dem betreffenden Luftfahrtunternehmen, seinem Erfüllungsgehilfen oder dem betreffenden Reiseunternehmen mitzuteilen.

Mehr Informationen zu den Hilfsleistungen unter der Verantwortung der Leitungsorgane von Flughäfen [PDF] herunterladen.

Mehr Informationen zu den Hilfsleistungen unter der Verantwortung der Luftfahrtunternehmen [PDF] herunterladen.

Informationen zu den Hilfsleistungen von Air Dolomiti finden Sie hier.

Heute bieten die meisten Flughäfen Hilfsleistungen für behinderte Reisende und Reisende mit eingeschränkter Mobilität an. Nützliche Informationen zu den Dienstleistungen, die Sie in Anspruch nehmen können finden sie in der Regel auf der Webseite des jeweiligen Flughafens:

Flughafen Ancona

Flughafen Bologna

Flughafen Florenz

Flughafen Genua

Flughafen Mailand

Flughafen Pisa

Flughafen Turin

Flughafen Triest

Flughafen Venedig

Flughafen Verona

Flughafen München

Flughafen Frankfurt

Flughafen Wien

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