Info und Service

Reisevorbereitungen

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  • 1) Tiere

    In der Fluggastkabine dürfen nur Hunde und Katzen befördert werden. Der Behälter, in dem das Haustier befördert wird, darf dabei die Abmessungen von 55 cm × 40 cm × 20 cm nicht überschreiten, und das Gesamtgewicht (Tier plus Transportbehälter) darf nicht über 8 kg liegen. Alle anderen Tierarten müssen im Frachtraum transportiert werden. Die hierfür vorgesehenen Transportbehälter müssen wasserdicht sein, dem Tier ausreichend Bewegungsfreiheit bieten und dürfen maximal 80 cm × 55 cm × 55 cm groß sein. Geeignete Tiertransportbehälter werden unter anderem von Fluggesellschaften angeboten.

    Grundlegende Voraussetzung für die Beförderung von Tieren sind die Anmeldung bei der Buchung und die Rückbestätigung durch die Fluggesellschaft. Die Anmeldung muss Angaben zur Größe des Transportbehälters, zur Tierart, zum Gewicht des Tieres und zum Gesamtgewicht (Tier plus Transportbehälter) enthalten. Bei allen Tieren sind geeignete veterinärmedizinische Dokumente für den Transport mitzuführen. Bei grenzüberschreitenden Transporten gelten häufig strenge Einreisebestimmungen für Tiere. Es ist empfehlenswert, rechtzeitig vor der Reise einen Tierarzt zu Rate zu ziehen.

    Weitere Informationen zum Tiertransport erhalten Sie bei der Buchung, bei Lufthansa oder beim Servicezentrum von Air Dolomiti (Telefon +39 045 2886140, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr).

    Folgende Tarife werden für die Beförderung von Tieren angewandt

    Tiere in der Passagierkabine:

    - 35 Euro für Inlandsstrecken
    - 50 Euro für Auslandsstrecken innerhalb Europas ( Wien - Verona , Frankfurt - Mailand Orio)

    Tiere im Frachtraum:

    - 70 Euro für Inlandsstrecken
    - 100 Euro für Auslandsstrecken innerhalb Europas ( Wien - Verona , Frankfurt - Mailand Orio)

    Preise gültig für Träger von den folgenden Dimensionen:
    - 60x45x40 cm
    - 80x55x55 cm

    - 150 Euro für Inlandsstrecken
    - 200 Euro für Auslandsstrecken innerhalb Europas ( Wien - Verona , Frankfurt - Mailand Orio)

    Preise gültig für Träger von den folgenden Dimensionen:
    - 100x65x70 m

     

     

  • 2) Sperriges Gepäck

    Sperrige Gepäckstücke, die größer oder schwerer als das Freigepäck sind, sind schon bei der Buchung anzumelden und müssen von der Fluggesellschaft rückbestätigt werden. Angabepflichtig dabei sind Größe (Länge, Breite, Höhe), Gewicht, Art und Anzahl der Gepäckstücke. In der Regel liegt das Höchstgewicht von sperrigem Gepäck bei 45 kg pro Stück. Sperriges Gepäck mit einem Gesamtgewicht von über 100 kg wird grundsätzlich nicht angenommen. Ohne Rückbestätigung besteht keine Beförderungsgarantie für sperriges Gepäck. Es ist daher zu empfehlen, außergewöhnlich großes oder sperriges Gepäck als Fracht zu verschicken.

  • 3) Handgepäck

    Das Handgepäckstück an Bord darf nicht größer als 55 X 40 X 20 cm und nicht schwerer als 8 kg sein. Das Gewicht auf den Strecken Wien-Verona-Wien, und Frankfurt-Mailand Orio al Serio-Frankfurt, variiert je nach dem Tarif gekauft:

    LIGHT Tarif: 1 Handgepäckstück (max. 7kg)
    PLUS Tarif: 1 Handgepäckstück (max. 10 kg) + Laptop oder Köfferchen/Aktentasche
    EMOTION Tarif: 1 Handgepäck (max. 10 kg) + Laptop oder Köfferchen/Aktentasche

    Für alle anderen Flüge ab/nach München und ab/nach Frankfurt, darf das Gewicht des Handgepäckstücks nicht schwerer als 8kg sein.
    Auf diesen Flügen können Sie zusätzlich auch kleine Gegenstände mitbringen, wie z.B.:

    1 Handtasche oder ähnlich
    1 Mantel oder Oberkleidung
    1 Regenschirm oder Spazierstock
    1 kleine Kamera
    einige Lesungen
    1 Tasche und Essen für Kinder, die während des Fluges nützlich sein können

    Handgepäckstücke, die diese Grenzen überschreiten, befördern wir im Frachtraum.
    Handgepäckstücke können kostenlos transportiert werden. Da der Stauraum an Bord begrenzt ist und auf Sicherheitsgründen, darf man nur 01 Handgepäckstück mit an Bord nehmen.

    Bitte beachten Sie die maximale Größe pro Gepäckstück von 158cm (Breite + Höhe + Tiefe)

  • 4) Sportausrüstung / Sondergepäck

    Sportausrüstung und Sondergepäck sind bereits bei der Buchung anzumelden und müssen von der Fluggesellschaft rückbestätigt werden. Diese Art von Gepäck wird nach Größe (Summe aus Länge, Breite, Höhe) und Gewicht in drei Kategorien (klein, mittel und groß) unterteilt und wie folgt berechnet:

      Gepäck TARIF EU
    KLEIN bis 15 kg
    zu 1,40 m
    GOLF EQUIPMENT
    SKI/ WATERSKI EQUIPMENT
    35 EUR
    MITTEL 15-32 kg
    zu 1,41-2 m
    GOLF EQUIPMENT
    SKI/ WATERSKI EQUIPMENT
     70 EUR
     GROSS über 32 kg über 2 m GOLF EQUIPMENT
    SKI/ WATERSKI EQUIPMENT
     150 EUR

     

    Fällt ein Gepäckstück nach Abmessungen und Gewicht in unterschiedliche Kategorien, findet jeweils der höhere Tarif Anwendung. Die Sportgeräte sind in dafür vorgesehenen, sicheren Transportbehältnissen oder taschen am dafür vorgesehenen Flughafenschalter aufzugeben. Weitere Auskünfte hierzu sind bei der Buchung, bei Lufthansa oder beim Servicezentrum von Air Dolomiti (Telefon +39 045 2886140, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) erhältlich.

  • 5) Übergepäck

    Beim Einchecken werden Sie die entsprechende Gebühr für das Ubergepäck zahlen:

    BIG: Max 23kg - über 158 cm
    HEAVY: von 24 bis 32 kg, Max 158 cm
    HEAVY + BIG: von 24 bis 32 kg, über 158 cm
    EXTRA HEAVY: von 33 bis 45 kg, Max 158 cm
    EXTRA HEAVY + BIG: von 33 - 45 kg, über 158 cm

    Die Gebühren für den europäischen Raum entnehmen Sie bitte der Anlage.

  • 6) Freigepäck

    Auf die Flüge  Wien-Verona-Wien und Frankfurt-Mailand Orio-Frankfurt darf man folgende Freigepäckmengen einchecken lassen:

    LIGHT Tarif: kein Gepäckstuck

    Nachdem Sie den Kauf eines Tickets mit Light Tarif abgeschlossen haben und Sie im Nachhinein wünschen Gepäck aufzugeben, sind die zusätzlichen Kosten wie folgt:

    Innerhalb eines Werktages nach dem Kauf des Tickets: € 19 pro Strecke
    Bis zu einem Werktag vor dem Abflug: € 25 pro Strecke
    Weniger wie ein Werktag vor Ihrem Abflug: ab 50 € , je nach Maß und Gewicht Ihres Gepäckstückes (siehe angehängte Dateianlage).
    Diese Änderung kann ausschließlich über unser Call Center getätigt werden, telefonisch von Montag bis Freitag von 8:30h bis 20:00h.

    PLUS Tarif: 1 Gepäckstuck à 23 kg
    EMOTION Tarif: 1 Gepäckstück à 32 kg
    Kinder bis 2 Jahre: 1 Freigepäck à 10 kg + 1 Kinderwagen/Kinderhochstuhl

    Auf alle andere Flüge ab/nach München und ab/nach Frankfurt darf man folgende Freigepäckmengen einchecken lassen:
    Economy Class: 1 Gepäckstuck à 23 kg
    Business Class: 1 Gepäckstuck à 32 kg
    Kinder bis 2 Jahre: 1 Gepäckstuck à 10 kg

    Die maximale Größe pro Gepäckstuck sind von 110 X 120 X 75 cm

    Die Senator und HON Circle Passagieren dürfen ein weiteres Freigepäck einchecken: das Gewicht muss die Regeln von den Buchungsklassen folgen (32 kg für den EMOTION Tarif, 23 kg für die PLUS und LIGHT Tarife)

  • 7) Sperriges Handgepäck (DAA – Delivery At Aircraft)

    Aufgrund des eingeschränkten Platzangebots der Gepäckfächer in der Kabine können einige Handgepäckstücke nicht mit an Bord genommen werden. Hierzu gehören z.B. kleine Rollkoffer und Aktentaschen, die nur bis zu einer Kantenlängensumme von 115 cm (= Länge + Breite + Höhe) in die Kabine mitgenommen werden dürfen. Solche Gepäckstücke sowie klappbare Kinderwagen werden beim Einstieg separat in den Laderaum des Flugzeugs verladen und nach Ankunft beim Ausstieg wieder ausgehändigt. Aufgrund des eingeschränkten Platzangebots der Gepäckfächer in der Kabine können einige Handgepäckstücke nicht mit an Bord genommen werden. Hierzu gehören z.B. kleine Rollkoffer und Aktentaschen, die nur bis zu einer Kantenlängensumme von 115 cm (= Länge + Breite + Höhe) in die Kabine mitgenommen werden dürfen. Solche Gepäckstücke sowie klappbare Kinderwagen werden beim Einstieg separat in den Laderaum des Flugzeugs verladen und nach Ankunft beim Ausstieg wieder ausgehändigt.

  • 8) Schwangere

    Bei normalem Schwangerschaftsverlauf können Schwangere bis zur 36. Schwangerschaftswoche bzw. bis zur vierten Woche vor dem errechneten Geburtstermin ohne ärztliches Attest mit Air Dolomiti fliegen.

    Ab der vierten Woche vor dem errechneten Geburtstermin vor dem errechneten Geburtstermin ist ein ärztliches Attest mit Fluggenehmigung Voraussetzung für eine Beförderung

  • 9) Kinder

    Kinder zwischen 5 und 12 Jahren können als "Unaccompanied Minors" (UM) ohne Begleitung reisen, wenn hierfür bei der Buchung eine besondere Betreuung angefragt und von der Fluggesellschaft rückbestätigt wird. Es müssen der Name, die Anschrift und die Telefonnummer der Personen angegeben werden, die das Kind zum Flughafen bringen und am Zielflughafen abholen. Die Kosten für die Flugbegleitung für ein unbegleitetes Kind betragen:

    • € 40 pro Flugstrecke auf Nonstop-Flügen

    • € 80 pro Flugstrecke auf Direktflügen mit einem Zwischenstopp

    Für Geschwister mit gleichem Familiennamen und gleicher Anschrift, die zusammen reisen und in einem einzigen Buchungsvorgang gebucht werden, werden lediglich die Betreuungskosten für ein Kind berechnet.

    Kinder, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht unbegleitet reisen. Sie müssen entweder

    • von einem mindestens 16 Jahre alten Bruder oder einer mindestens 16 Jahre alten Schwester

    • oder einem Erwachsenen (Person über 18 Jahre).

    begeleitet werden.

    Kinder zwischen dem vollendeten 5. und 11. Lebensjahr können nur dann ohne Betreuung reisen, wenn sie in Begleitung mindestens eines Fluggastes sind, der das 12. Lebensjahr vollendet hat.

    Kinder ab 12 Jahren dürfen uneingeschränkt ohne Begleitung reisen. Für sie kann aber auf Wunsch eine Kinderbetreuung gebucht werden.

    Für Fluggäste, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann eine solche Betreuung nicht mehr gebucht werden. Gegebenenfalls finden auf erwachsene Fluggäste, die einer Betreuung bedürfen, die Beförderungsbestimmungen für Fluggäste mit Behinderungen Anwendung.

  • 10) Gefährliche Gegenstände

    Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck verboten:

    • Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage

    • Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln

    • Waffen und Munitionen. Sportwaffen können als Gepäck nach Ermessen der Fluggesellschaft zugelassen werden. Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die geltenden Bestimmungen.

    • Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher

    • Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel.

    • Leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer.

    • Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln.

    • Oxidierende Stoffe.

    • Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe.

    • Radioaktive Stoffe und Gegenstände.

    • Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Nassbatterien.

    • Stark magnetische Materialien.

    • Die Mitnahme eines Feuerzeugs ist ausschließlich dann gestattet, wenn es für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist und mit dem Brennstoff Flüssiggas, das vollständig absorbiert ist, gefüllt ist.

    Air Dolomiti steht Ihnen gerne jederzeit für anfallende Fragen zum Transport von gefährlichen Gegenständen zur Verfügung.

    AIR DOLOMITI S.p.A. Linee Aeree Regionali Europee

    Via Paolo Bembo, 70

    37062 Dossobuono di Villafranca (VR) - Italia

    tel. +39 045 288 6140

    e-mail: customerservice@airdolomiti.it

  • 11) Fluggäste mit Behinderung

    Fluggäste mit eingeschränkter Beweglichkeit oder einer Behinderung können bereits bei Buchung verschiedene Dienstleistungen reservieren. Derartige Leistungen sowie gegebenenfalls eine besondere Betreuung des Fluggastes müssen grundsätzlich von der Fluggesellschaft rückbestätigt werden. Ein eigener zusammenklappbarer Rollstuhl des Fluggastes kann während des Flugs im Laderaum des Flugzeugs verstaut werden. Falls kein eigener Rollstuhl zur Verfügung steht, werden auf Wunsch flughafeneigene Rollstühle für die Beförderung vom Schalter bis zum Flugzeug gestellt. Die hierfür notwendige Begleitung kann – je nach Bedarf – wie folgt in Anspruch genommen werden:

    - Begleitung bis zur Flugzeugtreppe

    - Begleitung bis in die Kabine

    - Begleitung bis zum Sitzplatz in der Kabine

    In Fällen geistiger oder schwerer körperlicher Behinderung des Fluggastes und/oder der Notwendigkeit medikamentöser oder medizinischer Behandlung während des Flugs wird empfohlen, sich vorab mit Lufthansa oder Air Dolomiti abzustimmen. Möglicherweise ist es notwendig, einen Vertrauensarzt zu Rate zu ziehen. Das Servicezentrum von Air Dolomiti erreichen Sie montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter der Rufnummer +39 045 2886140.

  • 12) Seminare gegen Flugangst

    Für die Überwindung von Flugangst (Aviophobie) bietet Lufthansa seit vielen Jahren mit großem Erfolg unterschiedliche Seminare an. Die Teilnehmer lernen dabei in kleinen Gruppen, mit dem Problem umzugehen. Sie werden während des gesamten Seminars von erfahrenen Trainern und Psychologen begleitet. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Website www.flugangst.de

  • 13) Sicherheitsvorschriften für Handgepäck

    Seit November 2006 gelten europaweit verschärfte Sicherheitsbestimmungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord. Flüssigkeitsbehälter im Handgepäck sind in einen wiederverschließbaren durchsichtigen Kunststoffbeutel mit einem Rauminhalt von höchstens einem Liter (Abmessungen ca. 20 cm × 20 cm) zu verstauen und bei der Sicherheitskontrolle getrennt vom anderen Handgepäck vorzulegen. Die einzelnen Flüssigkeitsbehälter dürfen dabei ein Fassungsvermögen von jeweils höchstens 100 ml besitzen. Darüber hinaus dürfen flüssige Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges benötigt werden, mitgeführt werden. Dieser Bedarf ist an den Kontrollpunkten glaubhaft darzulegen, z.B. bei Medikamenten durch ein ärztliches Attest oder einen entsprechenden Ausweis. Flüssigkeiten, die noch nach dem Passieren der Kontrolle in einem Laden im Sicherheitsbereich des Flughafens erworben werden, z.B. Getränke und Parfüms, dürfen mit an Bord genommen werden.

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