Gesundheit und Barrierefreiheit
Am 26. Juli 2008 ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität in Kraft getreten.
Diese Verordnung enthält Vorschriften zur Gewährleistung von:
„[...] Schutz und Hilfeleistung für behinderte Flugreisende und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität, die diese vor Diskriminierung schützen und sicherstellen sollen, dass sie Hilfe erhalten.“ (Artikel 1).
Für weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt: BETREUUNG.
Bei bestimmten Krankheiten oder Behinderungen (z. B. Herz- und Lungenkrankheiten, Schlaganfall usw.), Unfallverletzungen oder chronischen Schmerzen muss die Flugreisetauglichkeit durch den medizinischen Dienst von Air Dolomiti beurteilt werden. Sollten Sie Zweifel an Ihrer Flugreisetauglichkeit haben, müssen Sie oder Ihr Arzt im Voraus eine Gesundheitsprüfung bei Air Dolomiti beantragen. Die medizinische Flugfreigabe muss spätestens 48 Stunden vor der Abreise erfolgen.
Für weitere Informationen -> BETREUUNG
Für Frauen mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ist Fliegen unproblematisch. Wir empfehlen dennoch schwangeren Frauen, vorab mit ihrem Gynäkologen über die bevorstehende Flugreise zu sprechen.
Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ohne ärztliches Attest mit Air Dolomiti fliegen.
Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird jedoch empfohlen, ein aktuelles Attest mit sich zu führen, in dem Folgendes ausgewiesen ist:
o Die Bestätigung, dass die Schwangerschaft unkompliziert verläuft
o Der voraussichtliche Geburtstermin
o Der Arzt sollte ausdrücklich angeben, dass die Schwangerschaft die Patientin nicht an Flugreisen hindert
Bei Zwillings- bzw. Mehrlingsschwangerschaften ist das Fliegen bis zum Ende der 28. Schwangerschaftswoche möglich.
Generell serviert die Fluggesellschaft Air Dolomiti auf ihren Flügen keine Erdnüsse. Trotzdem kann nicht garantiert werden, dass die Flugzeuge und Speisen an Bord absolut frei von Erdnüssen oder Erdnussprodukten sind oder mitreisende Passagiere erdnusshaltige Produkte mit an Bord bringen. Gleiches gilt auch für andere Lebensmittel, die zu allergischen Reaktionen führen können.
Sollten Sie eine Nahrungsmittelunverträglichkeit oder eine Allergie haben, empfehlen wir Ihnen, vor Reiseantritt Ihren Hausarzt zu konsultieren und Ihre Allergie- und Notfallmedikamente mit sich zu führen. Bitte informieren Sie beim Betreten des Flugzeugs die Kabinenbesatzung, damit die Ausgabe von Erdnüssen auf dem Flug verhindert werden kann. Wir werden auch die anderen Passagiere bitten, mitgebrachte Erdnüsse nicht an Bord zu konsumieren. Allerdings können wir dies nicht garantieren.
Gleichzeitig mit Ihrer Buchung nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Sales Center auf, wenn Sie mit Ihrem eigenen Rollstuhl reisen wollen. Die jeweilige Gehhilfe muss am Tag des Fluges direkt beim Check-in aufgegeben werden und wird dann entweder im Frachtraum befördert oder beim Einsteigen direkt an Bord übergegeben. Der Transport ist kostenlos.
Für detaillierte Informationen -> BETREUUNG
Wichtige aktuelle Informationen: Bis auf Weiteres können neue UMNR-Buchungen (inkl. Betreuungsdienst für Alleinreisende Kinder) auf Anschlussflügen mit Zwischenstopps in München oder Frankfurt (z. B. Verona-Frankfurt-London) NICHT akzeptiert werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Begleitservice auf direkten Point to Point Flügen nach München oder Frankfurt (z. B. Verona-Frankfurt) zu buchen.
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Kinder im Alter zwischen 5 bis 11 Jahren dürfen nur alleine fliegen, wenn sie unseren Betreuungsdienst für „unbegleitete Minderjährige“ in Anspruch nehmen oder zusammen mit einer Person reisen, die mindestens 12 Jahre alt ist. Für Minderjährige italienischer Staatsangehörigkeit, die von einem italienischen Flughafen ins Ausland fliegen, ist die Betreuung für weitere 2 Jahre obligatorisch.
Der Betreuungsdienst für unbegleitete Minderjährige (UMNR) muss daher für Minderjährige zwischen 5 und 11 Jahren (bzw. 5-14 Jahren, wenn sie die italienische Staatsangehörigkeit besitzen) beantragt werden.
Für alleinreisende Minderjährige im Alter zwischen 12 und 17 Jahren (bzw. zwischen 14 und 17 Jahren bei alleinreisenden italienischen Minderjährigen) ist der Betreuungsdienst nicht obligatorisch, sondern wahlfrei. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sales Center.
WICHTIG: Minderjährige unter 14 Jahren italienischer Staatsangehörigkeit, die von italienischen Flughäfen abfliegen und nicht in Begleitung ihrer Eltern reisen, müssen im Besitz einer „Dichiarazione di Affido“ sein (einer „Betreuungserklärung“, mit der sie der Fluggesellschaft oder einer berechtigten dritten Person anvertraut werden):
- Die Fluggesellschaft kann als Betreuungsperson angegeben werden, wobei es in diesem Fall immer erforderlich ist, den Betreuungsdienst für unbegleitete Minderjährige zu buchen/zu beantragen.
- Wird die Betreuung einer berechtigten dritten Person übertragen, ist die Inanspruchnahme des Betreuungsdienstes nicht erforderlich.
Der Service für die Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen (UMNR) wird zuzüglich zu den Flugkosten für jeden Flugabschnitt und für jedes einzelne Kind berechnet (auch bei zusammen reisenden Geschwistern).
- Flüge innerhalb Italiens und Europas 85,00 €.
Hin- und Rückflug gelten dabei als zwei getrennte Flüge.
Für weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt "Alleinreisende Kinder", auf der Seite SCHWANGERE FRAUEN UND KINDER.
Bitte wenden Sie sich gleichzeitig mit Ihrer Buchung an das Sales Center von Air Dolomiti, um eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Betreuung anzufordern. Der Antrag auf Betreuung für Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität muss mindestens 48 Stunden vor dem Abflug vorliegen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier: BETREUUNG.
In der Economy Class und in der Business Class dürfen kleine Hunde und Katzen in einem geeigneten Transportbehälter (wasserundurchlässig, bissfest) bis zu einer maximalen Größe von 55 x 40 x 23 cm mitgenommen werden. Ihr Haustier muss bequem aufrecht aufstehen und sich hinlegen können.
Das Gesamtgewicht von Haustier und Reisetasche bzw. Transportbox darf 8 kg nicht überschreiten.
Der Transportbehälter muss unter den Sitz vor Ihnen passen. Das Haustier darf nicht aus der Transportbox oder Reisetasche genommen werden.
Pro Fluggast ist die Mitnahme von jeweils nur einem Transportbehälter für Haustiere gestattet.
Bitte melden Sie die Mitnahme eines Haustiers telefonisch immer mindestens 48 Stunden im Voraus an. Bitte beachten Sie, dass in der Kabine nur eine begrenzte Anzahl von Transportbehältern untergebracht werden kann (max. 2 Haustiere pro Flug).
Der Fluggast ist dafür verantwortlich, dass alle für den Transport des Tiers erforderlichen Unterlagen vorliegen.
** Bitte beachten Sie, dass wir keine Haustiere an Bord von Flügen nach/von Jersey akzeptieren können. Die einzige Ausnahme sind anerkannte Assistenzhunde. **
Gebühr pro Strecke:
- Inlandsflüge (innerhalb Italiens bzw. innerhalb Deutschlands): 50 Euro
- Innereuropäische Flüge (z. B.: Verona-München): 60 Euro
Sie können an Bord der Air Dolomiti Flüge auch Ihr Haustier mitnehmen.
Im Frachtraum können transportiert werden:
- Hunde
- Katzen
Sie müssen die Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden vor Abflug informieren, dass Sie Ihr Haustier mitnehmen möchten. Der Service Tiertransport muss in Ihrer Ticketbuchung enthalten sein. Wenn Sie auf Ihrer Reise auch andere Fluggesellschaften in Anspruch nehmen, stellen Sie bitte sicher, dass auch dort die Mitnahme Ihres Haustiers möglich ist.
Ihr Tier kann im belüfteten Teil des Frachtraums mitgeführt werden. Dabei gilt:
- Der Transportbehälter muss den geltenden IATA-Vorschriften entsprechen. Außer der Art des Tieres müssen Sie Air Dolomiti die Größe und das Gewicht des Transportbehälters (mit Tier darin) mitteilen, wobei dieser die folgenden Maße (L x B x H) nicht überschreiten darf: 100 x 65 x 70 cm.
- Die Größe des Transportbehälters muss so bemessen sein, dass das Tier in seiner natürlichen Haltung bequem aufrecht stehen, sich umdrehen und sich hinlegen kann.
- Der Transportbehälter muss auslaufsicher ausgelegt sein, z. B. mit saugfähigem Material wie Zeitungen, Pappe oder Decken.
- Die Transportbehälter müssen ausbruchsicher sein. Wir empfehlen stabile Kunststoff- oder Holzbehälter aus unschädlichem und ungiftigem Material. Drahtkäfige sind nicht zulässig.
- Der Innenraum des Transportbehälters darf keine spitzen Ecken, Kanten oder Nägel aufweisen, an denen sich das Tier verletzen könnte.
- Sollte der Transportbehälter Rollen haben, müssen diese entfernt werden.
- Futter- und Wasserschalen (ungefüllt) müssen im bzw. am Transportbehälter angebracht sein. Das Material muss unschädlich und ungiftig sein.
- Die Transportbehälter müssen auf allen vier Seiten mit Lüftungslöchern versehen sein.
- Die Leine gehört nicht in den Transportbehälter, sondern ist auf der oberen Seite darauf zu befestigen. Sie kann auch im Handgepäck mitgenommen werden.
Wenn Sie die Mitnahme von Tieren im Frachtraum angefordert werden soll, muss die Fluggesellschaft rechtzeitig informiert werden, denn die Anzahl der an Bord zugelassenen Tiere ist begrenzt (max. 2 Tiere pro Flug).
Der Fluggast ist dafür verantwortlich, dass alle für den Transport des Tiers erforderlichen Unterlagen vorliegen.
** Bitte beachten Sie, dass wir keine Haustiere an Bord von Flügen nach/von Jersey akzeptieren können. Die einzige Ausnahme sind anerkannte Assistenzhunde. **
Es gelten besondere Bestimmungen für die Mitnahme von Kampfhunden und stumpfnasigen Tieren. Mehr Informationen finden Sie hier.
Gebühr pro Strecke:
Für Käfige mit den Maßen: 60 x 45 x 40 cm
- Inlandsflüge (innerhalb Italiens bzw. innerhalb Deutschlands): 80 Euro
- Innereuropäische Flüge (z. B.: Verona-München): 100 Euro
Für Käfige mit den Maßen: 80 x 55 x 55 cm oder 100 x 65 x 70 cm
- Inlandsflüge (innerhalb Italiens bzw. innerhalb Deutschlands): 160 Euro
- Innereuropäische Flüge (z. B.: Verona-München): 200 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei einer Reise über Frankfurt eine zusätzliche Gebühr von 150 Euro in Rechnung gestellt wird. Dies gilt für Tickets, die nach dem 01. April 2021 ausgestellt werden.
Ja, auf den Flügen von Air Dolomiti können ausgebildete und als solche anerkannte Assistenzhunde (Service Animals - SVAN), wie z. B. Blindenführhunde, kostenlos in der Kabine mitgeführt werden.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte den Punkt „Anerkannte Blindenführ- und Assistenzhunde“ im Abschnitt Betreuung.