Gesundheit und Barrierefreiheit
Welchen Service erhalten Passagiere mit eingeschränkter Mobilität?
Am 26. Juli 2008 ist die EG-Verordnung Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität in Kraft getreten.
Diese Verordnung enthält Vorschriften zur Gewährleistung von:
"[...] Schutz und Hilfeleistung für behinderte Flugreisende und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität, die diese vor Diskriminierung schützen und sicherstellen sollen, dass sie Hilfe erhalten." (Art. 1).
Für weitere Informationen zu diesem Thema: BETREUUNG.
Brauche ich ein Formular für Medizinische Versorgung?
Bei einigen Krankheiten oder Behinderungen (z.B. Herz- oder Lungenkrankheiten, Schlaganfall usw.), Unfallverletzungen oder chronischen Schmerzen muss die Eignung für einen Flug vom Medizinischen Dienst der Air Dolomiti beurteilt werden. Sollten Zweifel in Bezug auf Ihre Eignung für einen Flug bestehen, sind Sie und Ihr Arzt gehalten, eine Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes seitens Air Dolomiti anzufordern. Die Angelegenheit muss mindestens 48 Stunden vor Abflug geregelt sein.
Für weitere Informationen -> BETREUUNG
Müssen schwangere Frauen besondere Vorschriften beachten?
Für Frauen mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ist Fliegen unproblematisch. Wir empfehlen dennoch schwangeren Frauen, vorab mit ihrem Arzt über die bevorstehende Flugreise zu sprechen.
Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ohne ärztliches Attest mit Air Dolomiti fliegen.
Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird jedoch empfohlen, ein aktuelles Attest mit sich zu führen, in dem Folgendes ausgewiesen ist:
o Die Bestätigung, dass die Schwangerschaft unkompliziert verläuft
o Der voraussichtliche Geburtstermin
o Der Arzt sollte ausdrücklich angeben, dass die Schwangerschaft die Patientin nicht an Flugreisen hindert
Bei Zwillings- bzw. Mehrlingsschwangerschaften ist das Fliegen bis zum Ende der 28. Schwangerschaftswoche möglich
Allergien - Wichtige Information bei Erdnussallergie
Generell serviert Air Dolomiti auf ihren Flügen keine Erdnüsse. Trotzdem kann nicht garantiert werden, dass die Flugzeuge und Speisen an Bord absolut frei von Erdnüssen oder Erdnussprodukten sind oder mitreisende Passagiere erdnusshaltige Produkte mit an Bord bringen. Gleiches gilt auch für andere Lebensmittel, die zu allergischen Reaktionen führen können.
Sollten Sie eine Nahrungsmittelunverträglichkeit oder Allergie haben, empfehlen wir Ihnen, vor Reiseantritt Ihren Hausarzt zu konsultieren und Ihre Allergiemedikamente mit sich zu führen. Bitte informieren Sie beim Einstieg in das Flugzeugs die Kabinenbesatzung, damit die Ausgabe von Nüssen auf dem Flug verhindert werden kann. Wir bitten auch die anderen Passagiere, mitgebrachte Nüsse nicht an Bord zu konsumieren. Allerdings können wir dies nicht garantieren.
Wie transportiere ich meinen Rollstuhl?
Gleichzeitig mit Ihrer Buchung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, wenn Sie mit Ihrem eigenen Rollstuhl reisen wollen. Dieser kann am Abflugtag direkt am Check-in-Schalter aufgegeben werden, wo er mit einer Gepäcksetikette versehen und für zur Beförderung im Frachtraum weitergeleitet wird. Der Transport ist kostenlos.
Für detaillierte Informationen -> BETREEUNG
Ab wann dürfen Kinder allein reisen? Fallen bei alleinreisenden Kindern Zusatzkosten an?
Kinder im Alter zwischen 5 bis 11 Jahren dürfen nur alleine fliegen, wenn sie unseren obligatorischen Betreuungsdienst (UMNR) in Anspruch nehmen oder zusammen mit einer Person reisen, die mindestens 12 Jahre alt ist (bitte überprüfen Sie dies mit dem Sales Center).
Für italienische Minderjährige, die von einem italienischen Flughafen ins Ausland fliegen: Kinder im Alter zwischen 5 bis 13 Jahren dürfen nur alleine fliegen, wenn sie unseren obligatorischen Betreuungsdienst (UMNR) in Anspruch nehmen oder zusammen mit einer Person reisen, die mindestens 14 Jahre alt ist (bitte überprüfen Sie dies mit dem Sales Center).
Für alle Minderjährigen zwischen 12 und 17 Jahren (bzw. 14 und 17 Jahren für die italienischen Minderjährigen) ist der Betreuungsdienst nicht obligatorisch, sondern wahlfrei.
Minderjährige mit einem italienischen Reisepass, welche den UMNR-Betreuungsdienst in Anspruch nehmen, müssen in Besitz einer „Dichiarazione di Affido“ (Überlassungserklärung) an die Fluggesellschaft sein. Diese Erklärung muss bei einer örtlichen Polizeidienststelle besorgt werden (sie ist nicht am Flughafen erhältlich). Wenn das Kind außerhalb Italiens lebt, kann dieses Dokument auch von einer italienischen Botschaft bzw. einem italienischen Konsulat ausgestellt werden.
Bei Inlandsflügen, wie z.B. Charter-Flügen (z.B. Verona-Cagliari), ist die Überlassungserklärung nicht notwendig. In diesen Fällen ist die UMNR-Begleitung bis 12 Jahre obligatorisch.
Flugtickets für unbegleitete Minderjährige können nicht online gebucht werden, sondern nur über das Service Center oder in einem Reisebüro. Näheres kann beim Service Center erfragt werden.
Um den UMNR-Service zu beantragen, muss der UMNR-Vordruck hier ausgefüllt werden; der Vordruck enthält die wichtigsten Informationen für Reisen von Minderjährigen.
Nach Empfang der Bestätigungs-Mail durch das Sales Center das Formular muss ausgedruckt werden in dreifacher Kopie (eine für die Eltern, eine für die Unterlagen des Minderjährigen und eine für die Luftfahrtgesellschaft), die sodann zum Flughafen mitzubringen sind.
An Bord werden die unbegleiteten Minderjährigen in einen Bereich gebracht, wo während des gesamten Flugs die Hinweise des Bordpersonals gesehen und gehört werden können.
Der Service für Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen (UMNR) wird zuzüglich zu den Flugkosten für jeden Flugabschnitt und für jedes einzelne Kind berechnet (auch bei zusammen reisenden Geschwistern).
Flüge innerhalb Italiens und Europas € 85,00.
Hin- und Rückflüge gelten als zwei getrennte Flüge.
Falls die Reise Fortsetzungsflüge mit anderen Gesellschaften als Air Dolomiti beinhaltet, müssen die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft für unbegleitete Minderjährige beachtet werden.
In die Dokumentenmappe kommen alle für den Flug erforderlichen Dokumente:
- gültiger Reisepass/Personalausweis
- Bescheinigung über eventuelle Allergien
- eventuelle Zahlungsbestätigung für den Betreuungszuschlag
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bezüglich der Tatsache, dass das Kind alleine reist ausgefüllter Betreuungsvordruck
Wie und wo kann der Betreuungsdienst für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität gebucht werden?
Gleichzeitig mit Ihrer Buchung wenden Sie sich bitte an das Sales Center von Air Dolomiti, um eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Hilfeleistung anzufordern. Diese Anfragen müssen mindestens 48 Stunden vor dem Abflug vorliegen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier: BETREUUNG.
Darf mein Hund oder meine Katze mit mir in der Kabine reisen?
In der Economy Class und in der Business Class dürfen kleine Hunde und Katzen in einer geeigneten Tierreisetasche (wasserundurchlässig, bissfest) mit den Höchstabmessungen 55x40x23 cm mitgenommen werden. Ihr Tier muss bequem stehen und sich hinlegen können.
Das Haustier und die Transporttasche oder Box dürfen insgesamt max. 8 kg wiegen.
Die Transportbox muss unter Ihren Vordersitz passen. Das Tier darf nicht aus der Transporttasche oder der Transportbox genommen werden.
Pro Fluggast ist die Mitnahme von jeweils nur einer Transportbox gestattet.
Melden Sie die Mitnahme eines Tieres telefonisch immer mindestens 48 Stunden im Voraus an. Bitte beachten Sie, dass in der Kabine nur eine begrenzte Anzahl von Transportboxen untergebracht werden kann (max. 2 Tiere pro Flug).
Der Fluggast ist dafür verantwortlich, dass alle für den Transport des Tieres erforderlichen Unterlagen vorliegen.
** Bitte beachten Sie, dass wir keine Haustiere an Bord von Flügen nach/von Jersey akzeptieren können. Die einzige Ausnahme sind anerkannte Assistenzhunde. **
Gebühr pro Strecke:
- Inlandflüge (innerhalb Italiens bzw. innerhalb Deutschlands): EUR 50
- Innereuropäische Flüge (z.B.: Verona-München): EUR 60
Dürfen mein Hund oder meine Katze im Frachtraum transportiert werden?
An Bord der Air Dolomiti Flüge können Sie auch Ihr Tier mitnehmen.
Im Frachtraum können transportiert werden:
• Hunde
• Katzen
Sie müssen die Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden vor Abflug informieren, dass Sie Ihr Tier mitnehmen wollen. Der Service Tiertransport muss in Ihrer Ticketbuchung enthalten sein. Wenn Sie auf Ihrer Reise auch andere Fluggesellschaften in Anspruch nehmen, stellen Sie bitte sicher, dass auch dort die Mitnahme Ihres Tieres möglich ist.
Ihr Tier kann im belüfteten Teil des Frachtraums mitgeführt werden. Dabei gilt:
• Der Transportbehälter muss den geltenden IATA-Vorschriften entsprechen. Außer der Art des Tieres müssen Sie Air Dolomiti die Abmessungen und das Gewicht des Transportbehälters (mit Tier) mitteilen, wobei dieser nicht größer sein darf als: cm L100 x B65 x H70.
• Die Größe des Transportkäfigs muss so bemessen sein, dass das Tier in seiner natürlichen Haltung bequem aufrecht stehen, sich umdrehen und niederlegen kann.
• Der Transportkäfig muss auslaufsicher ausgelegt sein, z.B. mit saugfähigem Material wie Zeitungen, Pappe oder Decken.
• Die Käfige müssen ausbruchsicher sein. Wir empfehlen stabile Plastik- oder Holzkäfige aus unschädlichem und ungiftigem Material. Drahtkäfige sind nicht zulässig.
• Der Innenraum des Käfigs darf keine spitzen Ecken, Kanten oder Nägel aufweisen, an denen sich das Tier verletzen könnte.
• Sollte der Käfig Rollen haben, müssen diese entfernt werden.
• Futter- und Wasserschalen (ungefüllt) müssen im bzw. am Käfig angebracht sein. Das Material muss unschädlich und ungiftig sein.
• Die Transportkäfige müssen auf allen vier Seiten mit Lüftungslöchern versehen sein.
• Die Leine gehört nicht in den Transportkäfig, sondern ist oben darauf zu befestigen. Sie kann auch im Handgepäck mitgenommen werden.
Wenn die Mitnahme von Tieren im Frachtraum angefordert werden soll, muss die Fluggesellschaft rechtzeitig informiert werden, denn die Anzahl der an Bord zulässigen Tiere ist begrenzt (max. 2 Tiere pro Flug).
Der Fluggast ist dafür verantwortlich, dass alle für den Transport des Tieres erforderlichen Unterlagen vorliegen.
** Bitte beachten Sie, dass wir keine Haustiere an Bord von Flügen nach/von Jersey akzeptieren können. Die einzige Ausnahme sind anerkannte Assistenzhunde. **
Es gelten besondere Bestimmungen für Kampfhunderassen und stumpfnasige Tiere. Mehr Informationen hier.
Gebühr pro Strecke:
Für Käfige mit den Abmessungen: 60X45X40 cm
- Inlandflüge (innerhalb Italiens bzw. innerhalb Deutschlands): EUR 80
- Innereuropäische Flüge (z.B.: Verona-München): EUR 100
Für Käfige mit den Abmessungen: 80X55X55cm oder 100X65X70cm
- Inlandflüge (innerhalb Italiens bzw. innerhalb Deutschlands): EUR 160
- Innereuropäische Flüge (z.B.: Verona-München): EUR 200
Bitte beachten Sie, dass bei einer Reise über Frankfurt eine zusätzliche Gebühr von EUR 150 verrechnet wird. Dies gilt für Tickets die nach dem 01. April 2021 ausgestellt werden.
Akzeptiert Air Dolomiti Begleithunde und Assistenzhunden an Bord?
Ja, auf Air Dolomiti Flügen besteht die Möglichkeit, ausgebildete und als solche anerkannte Assistenzhunde (Service Animals - SVAN), wie z.B. Blindenführhunden, kostenlos in der Kabine mitzuführen.
Für weitere Informationen siehe "Anerkannte Blindenführ- und Assistenzhunde", innerhalb des Abschnitts Betreuung.