Gesundheit und Barrierefreiheit
Am 26. Juli 2008 ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität in Kraft getreten.
Diese Verordnung enthält Vorschriften zur Gewährleistung von:
„[...] Schutz und Hilfeleistung für behinderte Flugreisende und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität, die diese vor Diskriminierung schützen und sicherstellen sollen, dass sie Hilfe erhalten.“ (Artikel 1).
Für weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt: BETREUUNG.
Bei bestimmten Krankheiten oder Behinderungen (z. B. Herz- und Lungenkrankheiten, Schlaganfall usw.), Unfallverletzungen oder chronischen Schmerzen, einschließlich Passagieren mit Gipsverband, muss die Flugreisetauglichkeit durch den medizinischen Dienst von Air Dolomiti beurteilt werden. Sollten Sie Zweifel an Ihrer Flugreisetauglichkeit haben, müssen Sie oder Ihr Arzt im Voraus eine Gesundheitsprüfung bei Air Dolomiti beantragen. Die medizinische Flugfreigabe muss spätestens 48 Stunden vor der Abreise erfolgen.
Für weitere Informationen -> BETREUUNG
Für Frauen mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ist Fliegen unproblematisch.
Wir empfehlen dennoch schwangeren Frauen, vorab mit ihrem Arzt über die bevorstehende Flugreise zu sprechen.
Werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf können ohne ärztliches Attest mit Air Dolomiti fliegen:
- Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin
- Bei unkomplizierten Zwillings- bzw. Mehrlingsschwangerschaften ist das Fliegen bis zum Ende der 32. Schwangerschaftswoche möglich
Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird jedoch empfohlen, ein aktuelles Attest mit sich zu führen, in dem Folgendes ausgewiesen ist:
o Die Bestätigung, dass die Schwangerschaft unkompliziert verläuft
o Der voraussichtliche Geburtstermin
o Der Arzt sollte ausdrücklich angeben, dass die Schwangerschaft die Patientin nicht an Flugreisen hindert
Es ist nicht möglich, zu garantieren, dass die Bordmenüs vollständig frei von Lebensmitteln sind, die allergische Reaktionen hervorrufen können, noch können wir verhindern, dass andere Passagiere Produkte mit Erdnüssen, Nüssen, Sesam, Schalenfrüchten oder anderen Allergenen an Bord bringen.
Bei Allergien oder starken Unverträglichkeiten empfehlen wir, das mögliche Ausmaß von Reaktionen mit Ihrem Arzt zu besprechen und Ihre Notfallmedikamente mitzuführen. Wir empfehlen außerdem, das Kabinenpersonal beim Boarding zu informieren; dieses wird die anderen Passagiere um Mithilfe bitten, um den Verzehr der genannten Produkte zu vermeiden.
Gleichzeitig mit Ihrer Buchung nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Sales Center auf, wenn Sie mit Ihrem eigenen Rollstuhl reisen wollen. Die jeweilige Gehhilfe muss am Tag des Fluges direkt beim Check-in aufgegeben werden und wird dann entweder im Frachtraum befördert oder beim Einsteigen direkt an Bord übergegeben. Der Transport ist kostenlos.
Für detaillierte Informationen -> BETREUUNG
Kinder im Alter zwischen 5 bis 11 Jahren dürfen nur alleine fliegen, wenn sie unseren Betreuungsdienst für „unbegleitete Minderjährige“ in Anspruch nehmen oder zusammen mit einer Person reisen, die mindestens 12 Jahre alt ist. Für Minderjährige italienischer Staatsangehörigkeit, die von einem italienischen Flughafen ins Ausland fliegen, ist die Betreuung für weitere 2 Jahre obligatorisch.
Der Betreuungsdienst für unbegleitete Minderjährige (UMNR) muss daher für Minderjährige zwischen 5 und 11 Jahren (bzw. 5-14 Jahren, wenn sie die italienische Staatsangehörigkeit besitzen) beantragt werden.
Für alleinreisende Minderjährige im Alter zwischen 12 und 17 Jahren (bzw. zwischen 14 und 17 Jahren bei alleinreisenden italienischen Minderjährigen) ist der Betreuungsdienst nicht obligatorisch, sondern wahlfrei. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Customer Service.
WICHTIG: Minderjährige unter 14 Jahren italienischer Staatsangehörigkeit, die von italienischen Flughäfen abfliegen und nicht in Begleitung ihrer Eltern reisen, müssen im Besitz einer „Dichiarazione di Affido“ sein (einer „Betreuungserklärung“, mit der sie der Fluggesellschaft oder einer berechtigten dritten Person anvertraut werden):
- Die Fluggesellschaft kann als Betreuungsperson angegeben werden, wobei es in diesem Fall immer erforderlich ist, den Betreuungsdienst für unbegleitete Minderjährige zu buchen/zu beantragen.
- Wird die Betreuung einer berechtigten dritten Person übertragen, ist die Inanspruchnahme des Betreuungsdienstes nicht erforderlich.
Der Service für die Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen (UMNR) wird zuzüglich zu den Flugkosten für jeden Flugabschnitt und für jedes einzelne Kind berechnet (auch bei zusammen reisenden Geschwistern).
- Flüge innerhalb Italiens und Europas 85,00 €.
Hin- und Rückflug gelten dabei als zwei getrennte Flüge.
Für weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Abschnitt "Alleinreisende Kinder", auf der Seite SCHWANGERE FRAUEN UND KINDER.
Bitte wenden Sie sich gleichzeitig mit Ihrer Buchung an das Sales Center von Air Dolomiti, um eine Ihren Bedürfnissen entsprechende Betreuung anzufordern. Der Antrag auf Betreuung für Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität muss mindestens 48 Stunden vor dem Abflug vorliegen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier: BETREUUNG.
*** WICHTIG: Für den Transport von Hunden auf dem Luftweg gelten in den USA derzeit Beschränkungen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des United States Center for Disease Control.
Wenn Sie bereits eine Buchung mit bestätigter Beförderung eines Hundes haben, wenden Sie sich bitte an die Gesellschaft, bei der Sie Ihren Flug gebucht haben. ***
In der Economy Class und in der Business Class dürfen kleine Hunde und Katzen in einem geeigneten Transportbehälter (wasserundurchlässig, bissfest) bis zu einer maximalen Größe von 55 x 40 x 23 cm mitgenommen werden. Ihr Haustier muss bequem aufrecht aufstehen und sich hinlegen können.
Das Gesamtgewicht von Haustier und Reisetasche bzw. Transportbox darf 8 kg nicht überschreiten.
Der Transportbehälter muss eine weiche Seite ohne festen Rahmen haben, damit er an Bord unter dem Sitz vor Ihnen platziert werden kann (er kann nicht auf den Sitz gelegt werden).
Das Tier darf nicht aus der Transportbox oder Reisetasche herausgenommen werden.
Pro Fluggast ist die Mitnahme von jeweils nur einem Transportbehälter für Haustiere gestattet.
Bitte beachten Sie, dass die Buchung mindestens 48 Stunden im Voraus über unseren Customer Service erfolgen muss.
Wichtig: in der Kabine nur eine begrenzte Anzahl von Transportbehältern untergebracht werden kann (max. 2 Haustiere pro Flug).
Bitte beachten Sie, dass wir keine Haustiere an Bord von Flügen nach/von London City akzeptieren können. Die einzige Ausnahme sind anerkannte Assistenzhunde.
Der Fluggast ist dafür verantwortlich, dass alle für den Transport des Tiers erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Gebühr pro Strecke: 80 Euro
*** WICHTIG: Für den Transport von Hunden auf dem Luftweg gelten in den USA derzeit Beschränkungen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des United States Center for Disease Control.
Wenn Sie bereits eine Buchung mit bestätigter Beförderung eines Hundes haben, wenden Sie sich bitte an die Gesellschaft, bei der Sie Ihren Flug gebucht haben. ***
Sie können an Bord der Air Dolomiti Flüge auch Ihr Haustier mitnehmen.
Im Frachtraum können transportiert werden:
- Hunde
- Katzen
Sie müssen die Fluggesellschaft mindestens 48 Stunden vor Abflug informieren, dass Sie Ihr Haustier mitnehmen möchten. Der Service Tiertransport muss in Ihrer Ticketbuchung enthalten sein. Wenn Sie auf Ihrer Reise auch andere Fluggesellschaften in Anspruch nehmen, stellen Sie bitte sicher, dass auch dort die Mitnahme Ihres Haustiers möglich ist.
Ihr Tier kann im belüfteten Teil des Frachtraums mitgeführt werden. Dabei gilt:
- Der Transportbehälter muss den geltenden IATA-Vorschriften entsprechen. Außer der Art des Tieres müssen Sie Air Dolomiti die Größe und das Gewicht des Transportbehälters (mit Tier darin) mitteilen, wobei dieser die folgenden Maße (L x B x H) nicht überschreiten darf: 100 x 65 x 70 cm.
- An allen 4 Seiten des Behälters muss eine Belüftung vorhanden sein. Für Hunde dürfen die Lüftungsöffnungen maximal 25mm x 25mm groß sein, für Katzen maximal 19mm x 19mm. Die Lüftungsöffnungen müssen so klein sein oder mit einem Gitter abgedeckt werden, dass ein Entweichen oder ein Herausragen von Körperteilen des Tieres und damit eine Verletzungsgefahr verhindert wird.
- Tiertransportboxen müssen Belüftungsöffnungen an den Seiten und an der Rückseite haben, die sich im oberen Drittel des Behälters befinden.
- Die Größe des Transportbehälters muss so bemessen sein, dass das Tier in seiner natürlichen Haltung bequem aufrecht stehen, sich umdrehen und sich hinlegen kann.
- Der Transportbehälter muss auslaufsicher ausgelegt sein, z. B. mit saugfähigem Material wie Zeitungen, Pappe oder Decken.
- Die Transportbehälter müssen ausbruchsicher sein. Wir empfehlen stabile Kunststoff- oder Holzbehälter aus unschädlichem und ungiftigem Material. Drahtkäfige sind nicht zulässig.
- Der Innenraum des Transportbehälters darf keine spitzen Ecken, Kanten oder Nägel aufweisen, an denen sich das Tier verletzen könnte.
- Sollte der Transportbehälter Rollen haben, müssen diese entfernt werden.
- Futter- und Wasserschalen (ungefüllt) müssen im bzw. am Transportbehälter angebracht sein. Das Material muss unschädlich und ungiftig sein.
- Die Transportbehälter müssen auf allen vier Seiten mit Lüftungslöchern versehen sein.
- Die Leine gehört nicht in den Transportbehälter, sondern ist auf der oberen Seite darauf zu befestigen. Sie kann auch im Handgepäck mitgenommen werden.
Wenn Sie die Mitnahme von Tieren im Frachtraum angefordert werden soll, muss die Fluggesellschaft rechtzeitig informiert werden, denn die Anzahl der an Bord zugelassenen Tiere ist begrenzt (max. 2 Tiere pro Flug).
Der Fluggast ist dafür verantwortlich, dass alle für den Transport des Tiers erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass wir keine Haustiere an Bord von Flügen nach/von London City akzeptieren können. Die einzige Ausnahme sind anerkannte Assistenzhunde.
Es gelten besondere Bestimmungen für die Mitnahme von Kampfhunden und stumpfnasigen Tieren. Mehr Informationen finden Sie hier.
Gebühr pro Strecke:
- Für Käfige mit den Maßen: 60 x 45 x 40 cm 100 Euro
- Für Käfige mit den Maßen: 80 x 55 x 55 cm oder 100 x 65 x 70 cm 200 Euro
Bitte beachten Sie, dass bei einer Reise über Frankfurt eine zusätzliche Gebühr von 150 Euro in Rechnung gestellt wird. Dies gilt für Tickets, die nach dem 01. April 2021 ausgestellt werden.
Ja, auf den Flügen von Air Dolomiti können ausgebildete und als solche anerkannte Assistenzhunde (Service Animals - SVAN), wie z. B. Blindenführhunde, kostenlos in der Kabine mitgeführt werden.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte den Punkt „Anerkannte Blindenführ- und Assistenzhunde“ im Abschnitt Betreuung.
**** WICHTIG: Für den Transport von Hunden auf dem Luftweg gelten in den USA derzeit Beschränkungen. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte die Webseite des United States Center for Disease Control.
Wenn Sie bereits eine Buchung mit bestätigter Beförderung eines Hundes haben, wenden Sie sich bitte an die Gesellschaft, bei der Sie Ihren Flug gebucht haben. ****