Gefährliche Gegenstände sind Güter oder Stoffe, die eine mögliche Gefahr für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder die Umwelt darstellen können.
Außer den unten aufgelisteten gefährlichen Gegenständen sind jegliche weitere gefährliche Gegenstände aus Sicherheitsgründen für den Transport verboten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor der Abreise umfassend informieren und richtig packen.
Die Liste der gefährlichen Güter und verbotenen Gegenstände ist nicht vollständig und kann jederzeit erweitert werden. Die untenstehende Liste enthält auch Gegenstände, welche nicht als gefährliche Güter gelten, aber trotzdem gewissen Beschränkungen unterliegen (z. B. Waffen).
Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch.
Detaillierte Informationen zur Mitnahme von elektronischen Geräten und Batterien erhalten Sie unter folgendem Link: Elektronische Gegenstände und Batterien
Mengenbeschränkung:
Toilettenartikel sind medizinische, kosmetische oder nicht-radioaktive Artikel wie zum Beispiel:
Spraydosen/Aerosole für den Sport und persönlichen Heimgebrauch:
Transportbestimmungen für Spraydosen/Aerosole:
Hinweis:
- VERBOTEN FÜR DEN TRANSPORT
Gegenstände zur Selbstverteidigung sind im Handgepäck und aufgegebenen Gepäck verboten.
Beispiele für Gegenstände zur Selbstverteidigung:
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- NICHT ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
- TRANSPORTGENEHMIGUNG ERFORDERLICH (NUR FÜR SCHUSSWAFFEN UND MUNITION)
Mengenbeschränkung Munition: max. 5 kg Bruttogewicht pro Einzelgepäck und Fluggast
Transportbestimmungen Munition:
Transportbestimmungen Schusswaffen:
Sonstige Bestimmungen:
Hinweis:
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
Stückbeschränkung: max. 5 l Nettogesamtmenge pro Fluggast*
Mengenbeschränkung: max. 5 l pro Behältnis*
* Gilt nur für alkoholische Getränke mit mehr als 24 Vol.-% bis max. 70 Vol.-% Alkohol.
Transportbestimmungen:
Hinweis:
- VERBOTEN FÜR DEN TRANSPORT
Feuerwerkskörper, Fackeln und Explosivstoffe sind für den Transport verboten.
Darunter fallen unter anderem folgende Gegenstände:
- NICHT ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- NICHT ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
- ERLAUBT AM KÖRPER
Stückbeschränkung: 1 kleine Packung Sicherheitsstreichhölzer oder 1 kleines Feuerzeug*
*nur für den persönlichen Gebrauch und mit Flüssiggas gefüllt, darf keinen anderen nicht aufgesaugten flüssigen Brennstoff enthalten
Folgende Gegenstände sind verboten:
Hinweis:
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
- TRANSPORTGENEHMIGUNG ERFORDERLICH
Es ist nur ungiftiges und nicht entzündbares Gas der Gefahrenunterklasse 2.2 ohne Nebengefahr erlaubt.
Mengenbeschränkung: max. 4 Gaskartuschen pro Fluggast
Kapazitätsbeschränkung: max. 50 ml Wasserkapazität pro Gaskartusche (Bei Kohlendioxid entspricht diese Größe einer 28 g Gaskartusche.)
Transportbestimmung:
Hinweis:
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
- TRANSPORTGENEHMIGUNG ERFORDERLICH
Stückbeschränkung: 2 Stück pro Fluggast
In Schwimm- und Rettungswesten sowie anderen selbstaufblasenden Sicherheitsausrüstungen ist ein Auslösemechanismus unter der Verwendung von Gas eingebaut, welcher als gefährlicher Gegenstand besonderen Transportbestimmungen unterliegt.
Definition „selbstaufblasende Sicherheitsausrüstung“: ein selbstaufblasendes persönliches Sicherheitsgerät, welches dazu bestimmt ist, von einer Person getragen zu werden.
Mengenbeschränkungen für Gaskartuschen:
Transportbestimmungen:
Hinweis:
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE*
Diese Regelung gilt nur auf Flügen von/nach/innerhalb USA und Togo.
Es wird generell empfohlen, auf die Mitnahme von Pulvern oder pulverähnlichen Substanzen zu verzichten.
* Mengenbeschränkung: max. 350 ml Gesamtvolumen
Von dieser Bestimmung ausgenommen sind die folgenden Substanzen:
Hinweis:
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- NICHT ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
- ERLAUBT MIT TRANSPORTGENEHMIGUNG*
Stückbeschränkung: 1 Stück pro Fluggast
Transportbestimmung für medizinische oder klinische Thermometer:
* Transportbestimmungen für meteorologische Thermometer und Barometer mit Quecksilber:
Hinweis für meteorologische Thermometer und Barometer mit Quecksilber:
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- NICHT ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
Aus Sicherheitsgründen sind die folgenden Gegenstände im Handgepäck verboten:
NoteHinweis:
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
Mengenbeschränkung: max. 1 l brennbare Flüssigkeit pro Außenverpackung
Zugelassene nicht-infektiöse Proben und Präparate:
Transportbestimmungen Innenverpackung:
Transportbestimmungen Außenverpackung:
Hinweis:
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
- TRANSPORTGENEHMIGUNG ERFORDERLICH
Mengenbeschränkung: max. 2,5 kg Trockeneis (Kohlendioxid, fest) Nettogewicht pro Fluggast
Transportbestimmungen:
Hinweis:
- VERBOTEN FÜR DEN TRANSPORT*
Magnetische Materialien mit der UN2807 gelten als gefährliche Gegenstände und sind für den Transport verboten.
Beispiele für UN 2807 magnetische Materialien sind:
* Zur Mitnahme aufgrund ihrer geringen Magnetfeldstärke in Mengen für den persönlichen Gebrauch erlaubt sind:
- NICHT ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK*
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
* Nur Brennstoffersatzpatronen sind im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
Brennstoffzellensysteme und Ersatzbrennstoffpatronen für tragbare elektronische Geräte wie z. B. Kameras, Handys, Laptop-Computer und Camcorder müssen sicher gegen Beschädigung verpackt sein.
Mengenbeschränkung Ersatzpatronen: max. 2 Stück pro Fluggast
Volumenbeschränkungen für Brennstoffzellen oder Brennstoffzellenpatronen:
Transportbestimmungen Brennstoffzellenpatronen:
Transportbestimmungen Brennstoffzellensysteme:
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
Isolationsverpackungen, die gekühlten, verflüssigten Stickstoff (Dry Shipper) enthalten, der vollständig in porösem Material aufgesaugt ist, dürfen:
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK*
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE*
Die unten genannte Transportbestimmung bezieht sich auf Fallschirme mit pyrotechnischem automatischem Aktivierungsmechanismus (AAD) wie z. B. Cypres AAD.
Transportbestimmung:
* Hinweis: Wenn die Transportbestimmung nicht erfüllt wird, ist der Transport verboten.
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
Mengenbeschränkung: 1 Gerät pro Fluggast
Transportbestimmungen:
Hinweis:
- VERBOTEN FÜR DEN TRANSPORT
Die folgenden weiteren Gegenstände sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck verboten:
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie einen bestimmten Gegenstand auf ihre Reise mitnehmen dürfen, kontaktieren Sie uns bitte am folgenden Adresse: [email protected].
Sonstige Transportinformationen:
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