Gefährliche Gegenstände
Gefährliche und verbotene Gegenstände – Gepäckbestimmungen
Um Ihre Sicherheit an Bord zu gewährleisten, ist die Mitnahme einiger Artikel im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.
Die Liste verbotener Gegenstände gemäß EU-Verordnung 2015/1998 finden Sie hier.
Aus Sicherheitsgründen sind an Bord nicht erlaubt:
• Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
• Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
• Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher, Tauchflaschen
• Sauerstoffgeneratoren, flüssiger Sauerstoff
• Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z.B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
• Leicht entzündliche Stoffe, z.B. Streichhölzer
• Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
• Oxidierende Stoffe, z.B. Bleichpulver, Superoxid
• Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z.B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
• Radioaktive Stoffe und Gegenstände
• Ätzende Stoffe, z.B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
• Stark magnetische Materialien
• Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Testzwecke)
• Elektroschockwaffen, z.B. Elektro-Schocker (Taser)
• Waffen & Munition die nicht für Jagd oder Sport zwecken transportiert werden. Für weitere Informationen überprüfen Sie bitte die Regelungen direkt bei der Fluggesellschaft.
Da die Mitnahme einiger Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck nicht erlaubt ist und wenn Sie Fragen zum Transport von Lithium-Batterien oder anderen gefährlichen Gegenständen haben, kontaktieren Sie bitte unser Sales Center.
Regelung für Feuerzeuge und elektronische Zigaretten
Die Mitnahme eines Feuerzeugs am Körper ist gestattet, wenn es für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist und mit dem Brennstoff Flüssiggas (vollständig absorbiert) befüllt ist. Die Mitnahme von Sicherheitsstreichhölzern ist ebenfalls nur am Körper gestattet. Die Passagiere sind verpflichtet, elektronische Zigaretten in der Kabine und nicht im aufgegebenen Gepäck zu tragen.
Verboten ist die Mitnahme von allen Feuerzeugen im aufgegebenen Gepäck, Benzin- und Sturmfeuerzeugen, mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllten Feuerzeugen, Butangasfeuerzeugen und Zigarrenanzündern, Feuerzeugbenzin oder Nachfüllpatronen.
Verbot von “Selbststabilisierenden, elektronischen Fortbewegungsmitteln“ (z.B. Hoverboards)
Diese Geräte sind unter der Gefahrgut-Kategorie „batteriebetriebene Fahrzeuge“ (UN3171) eingestuft. Daher können sie nicht als tragbare, elektronische Geräte (portable electronic devices, PED) befördert werden. Passagiere und Besatzungsmitglieder dürfen diese elektronischen, batteriebetriebenen Geräte weder als Handgepäck noch als aufgegebenes Gepäck mitführen. Ausnahme: Passagier besitzt ein Dokument, welches die Notwendigkeit offensichtlich macht (Ärztliches Attest oder Behindertenausweis).
Information zur Mitnahme von Apple MacBooks
Apple hat wegen eines Akkudefekts bestimmte ältere MacBook Pros zurückgerufen. Es handelt sich um 15-Zoll-Geräte, die zwischen 2015 und 2017 verkauft wurden. Diese dürfen ohne den Austausch des Akkus, der vom Hersteller kostenlos angeboten wird, nicht mit an Bord eines Flugzeugs genommen werden.
Bitte lesen Sie Hersteller-Webseite
Gefährliche Gegenstände
Gefährliche und verbotene Gegenstände – Gepäckbestimmungen
Um Ihre Sicherheit an Bord zu gewährleisten, ist die Mitnahme einiger Artikel im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.
Die Liste verbotener Gegenstände gemäß EU-Verordnung 2015/1998 finden Sie hier.
Aus Sicherheitsgründen sind an Bord nicht erlaubt:
• Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
• Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
• Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher, Tauchflaschen
• Sauerstoffgeneratoren, flüssiger Sauerstoff
• Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z.B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
• Leicht entzündliche Stoffe, z.B. Streichhölzer
• Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
• Oxidierende Stoffe, z.B. Bleichpulver, Superoxid
• Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z.B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
• Radioaktive Stoffe und Gegenstände
• Ätzende Stoffe, z.B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
• Stark magnetische Materialien
• Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Testzwecke)
• Elektroschockwaffen, z.B. Elektro-Schocker (Taser)
• Waffen & Munition die nicht für Jagd oder Sport zwecken transportiert werden. Für weitere Informationen überprüfen Sie bitte die Regelungen direkt bei der Fluggesellschaft.
Da die Mitnahme einiger Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck nicht erlaubt ist und wenn Sie Fragen zum Transport von Lithium-Batterien oder anderen gefährlichen Gegenständen haben, kontaktieren Sie bitte unser Sales Center.
Regelung für Feuerzeuge und elektronische Zigaretten
Die Mitnahme eines Feuerzeugs am Körper ist gestattet, wenn es für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist und mit dem Brennstoff Flüssiggas (vollständig absorbiert) befüllt ist. Die Mitnahme von Sicherheitsstreichhölzern ist ebenfalls nur am Körper gestattet. Die Passagiere sind verpflichtet, elektronische Zigaretten in der Kabine und nicht im aufgegebenen Gepäck zu tragen.
Verboten ist die Mitnahme von allen Feuerzeugen im aufgegebenen Gepäck, Benzin- und Sturmfeuerzeugen, mit nicht absorbiertem Brennstoff gefüllten Feuerzeugen, Butangasfeuerzeugen und Zigarrenanzündern, Feuerzeugbenzin oder Nachfüllpatronen.
Verbot von “Selbststabilisierenden, elektronischen Fortbewegungsmitteln“ (z.B. Hoverboards)
Diese Geräte sind unter der Gefahrgut-Kategorie „batteriebetriebene Fahrzeuge“ (UN3171) eingestuft. Daher können sie nicht als tragbare, elektronische Geräte (portable electronic devices, PED) befördert werden. Passagiere und Besatzungsmitglieder dürfen diese elektronischen, batteriebetriebenen Geräte weder als Handgepäck noch als aufgegebenes Gepäck mitführen. Ausnahme: Passagier besitzt ein Dokument, welches die Notwendigkeit offensichtlich macht (Ärztliches Attest oder Behindertenausweis).
Information zur Mitnahme von Apple MacBooks
Apple hat wegen eines Akkudefekts bestimmte ältere MacBook Pros zurückgerufen. Es handelt sich um 15-Zoll-Geräte, die zwischen 2015 und 2017 verkauft wurden. Diese dürfen ohne den Austausch des Akkus, der vom Hersteller kostenlos angeboten wird, nicht mit an Bord eines Flugzeugs genommen werden.
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