Handgepäck
Maße für Handgepäck: max. 55 x 40 x 23 cm.
Für das Handgepäck gilt ein Gewicht von max. 8 kg und:
- 1 Handgepäckstück bei Economy Class-Tarifen
- 2 Handgepäckstücke je bis zu 8 kg bei Business Class-Tarifen
Fluggäste, die Ihr Handgepäck kostenlos im Laderaum transportieren lassen möchten, dürfen ihr Gepäck gerne am Check-in-Schalter aufgeben. Dies ist auch für den Economy Light-Tarif möglich.
Werden die zulässigen Freigepäckmengen in Anzahl, Größe und/oder Gewicht überschritten, fallen Gebühren für Übergepäck an.
Persönliche Dokumente, Medikamente, Wertsachen, Mobiltelefon und Laptop sollten im Kabinengepäck mitgeführt werden.
Tragbare elektronische Geräte, die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten, einschließlich medizinischer Geräte wie tragbarer Sauerstoffkonzentratoren (POC), Kameras, Mobiltelefone und Laptops, sind für den persönlichen Gebrauch erlaubt. Die erlaubte Anzahl pro Fluggast ist auf maximal 15 tragbare elektronische Geräte beschränkt.
Die Mitnahme einiger Gegenstände ist im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck nicht erlaubt. Wenn Sie Fragen dazu oder zum Transport von Lithium-Batterien oder sonstigen gefährlichen Gegenständen haben, wenden Sie sich bitte an unser Sales Center.
In die Kabine dürfen nicht mitgenommen werden: Waffen, waffenähnliche Gegenstände, Waffennachbildungen, spitze, scharfe oder stumpfe Gegenstände (z. B. Scheren, Taschenmesser, Baseballschläger) und alle Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze.
Die Liste verbotener Gegenstände gemäß EU-Verordnung 2015/1998 finden Sie hier.
Nur im Handgepäck erlaubt:
- E-Zigaretten (E-Zigaretten müssen einzeln so geschützt sein, dass eine versehentliche Aktivierung nicht möglich ist. E-Zigaretten müssen während des gesamten Fluges verstaut sein.)
- Lithium-Ionen-Ersatzbatterien
Achtung: Powerbanks und ähnliche als Energiequelle genutzte Geräte gelten als Ersatzbatterien und dürfen daher nicht ins aufgegebene Gepäck.
Tragbare elektronische Geräte, die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen bzw. -Batterien enthalten, z. B. Uhren, Taschenrechner, Kameras, Mobiltelefone, Laptop-Computer, Camcorder usw., wenn diese für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.
- Gegenstände, die als Energiequelle genutzt werden, wie etwa Powerbanks, gelten als Ersatzbatterien.
Gelegentlich ist unter Umständen nicht ausreichend Platz für die sichere Verstauung des Handgepäcks an Bord vorhanden und Sie werden möglicherweise am Abflug-Gate gebeten, einen Teil oder Ihr gesamtes Handgepäck aufzugeben.
In Ihrem Handgepäck dürfen Sie nur Flüssigkeiten in Behältern mit einem Volumen von höchstens 100 ml pro Artikel mitnehmen. Diese Artikel müssen in einem durchsichtigen und verschließbaren Plastikbeutel, dessen Gesamtvolumen 1 Liter nicht überschreitet, mitgeführt werden. Pro Person darf nur ein 1 Plastikbeutel mitgeführt werden.
Immer mitnehmen dürfen Sie jedoch:
- Babynahrung, die während des Fluges benötigt wird
- Medikamente, die während des Fluges eingenommen werden müssen – vorausgesetzt, ein entsprechendes Rezept oder ein Attest Ihres behandelnden Arztes bestätigen den Gebrauch
- Spezielle diätetische Lebensmittel, die während des Fluges benötigt werden
Für einige Sondergepäckstücke wie Kinderwägen, Rollstühle oder Gehhilfen können unsere Fluggäste den Service „Delivery At Aircraft“ (DAA) beantragen.
Diese Gegenstände werden beim Boarding am Flugzeug entgegengenommen und im Laderaum verstaut, da in der Kabine zu wenig Platz ist, und nach dem Landen unmittelbar nach Aussteigen übergeben.
Die Reisenden können wahlweise den Dienst „Delivery At Aircraft“ (DAA) beantragen oder die Gegenstände wie normale Gepäckstücke beim Einchecken aufgeben.
Bitte informieren Sie bei Inanspruchnahme der Option DAA auf Anschlussflügen das Personal am Check-in-Desk oder Boarding-Desk, ob Sie den Artikel am Transitflughafen abholen möchten.
Wichtiger Hinweis für Passagiere mit Flügen in die Vereinigten Staaten: Ab dem 30. Juni 2018 müssen Pulver oder pulverartige Substanzen über 350 ml im aufgegebenen Gepäck transportiert werden.
Die Mitnahme von Pulver oder pulverähnlichen Substanzen mit mehr als 350 ml Volumen im Handgepäck könnte Ihnen verweigert werden.
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