Schwangere Frauen und Kinder
Für Frauen mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ist Fliegen unproblematisch.
Wir empfehlen dennoch schwangeren Frauen, vorab mit ihrem Arzt über die bevorstehende Flugreise zu sprechen.
Werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf können ohne ärztliches Attest mit Air Dolomiti fliegen:
- Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin
- Bei unkomplizierten Zwillings- bzw. Mehrlingsschwangerschaften ist das Fliegen bis zum Ende der 32. Schwangerschaftswoche möglich
Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird jedoch empfohlen, ein aktuelles Attest mit sich zu führen, in dem Folgendes ausgewiesen ist:
o Die Bestätigung, dass die Schwangerschaft unkompliziert verläuft
o Der voraussichtliche Geburtstermin
o Der Arzt sollte ausdrücklich angeben, dass die Schwangerschaft die Patientin nicht an Flugreisen hindert
Alleinreisende Kinder brauchen ganz besondere Betreuung.
** Wichtige aktuelle Informationen **
Bis auf Weiteres können neue UMNR Buchungen (inkl. Betreuungsservice für Alleinreisende Kinder) auf Anschlussflügen mit Zwischenstopps in München oder Frankfurt (z. B. Verona-Frankfurt-London) NICHT akzeptiert werden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Begleitservice auf direkten Point to Point Flügen nach München oder Frankfurt (z. B. Verona-Frankfurt) und für Umsteigeverbindungen in Genf zu buchen.
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Kinder im Alter zwischen 5 bis 11 Jahren dürfen nur alleine fliegen, wenn sie unseren Betreuungsdienst für „unbegleitete Minderjährige“ in Anspruch nehmen oder zusammen mit einer Person reisen, die mindestens 12 Jahre alt ist. Für Minderjährige italienischer Staatsangehörigkeit, die von einem italienischen Flughafen ins Ausland fliegen, ist die Betreuung für weitere 2 Jahre obligatorisch.
Der Betreuungsdienst für unbegleitete Minderjährige (UMNR) muss daher für Minderjährige zwischen 5 und 11 Jahren (bzw. 5-14 Jahren, wenn sie die italienische Staatsangehörigkeit besitzen) beantragt werden.
Für alleinreisende Minderjährige im Alter zwischen 12 und 17 Jahren (bzw. zwischen 14 und 17 Jahren bei alleinreisenden italienischen Minderjährigen) ist der Betreuungsdienst nicht obligatorisch, sondern wahlfrei. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sales Center.
WICHTIG: Minderjährige unter 14 Jahren italienischer Staatsangehörigkeit, die von italienischen Flughäfen abfliegen und nicht in Begleitung ihrer Eltern reisen, müssen im Besitz einer „Dichiarazione di Affido“ sein (einer „Betreuungserklärung“, mit der sie der Fluggesellschaft oder einer berechtigten dritten Person anvertraut werden):
- Die Fluggesellschaft kann als Betreuungsperson angegeben werden, wobei es in diesem Fall immer erforderlich ist, den Betreuungsdienst für unbegleitete Minderjährige zu buchen/zu beantragen.
- Wird die Betreuung einer berechtigten dritten Person übertragen, ist die Inanspruchnahme des Betreuungsdienstes nicht erforderlich.
Die „Dichiarazione di Affido“ (Betreuungserklärung) muss bei einer örtlichen Polizeidienststelle angefordert werden (sie ist nicht bei den Büros der Flughafenpolizei erhältlich). Wenn das Kind außerhalb Italiens lebt, kann dieses Dokument auch von einer italienischen Botschaft bzw. einem italienischen Konsulat ausgestellt werden. Das Kind muss dieses Dokument zusammen mit seinen Ausweispapieren (Personalausweis oder Reisepass) mitbringen.
BUCHUNG DES BETREUUNGSDIENSTES FÜR MINDERJÄHRIGE:
Flugtickets für unbegleitete Minderjährige können nicht online gebucht werden, sondern nur über das Service Center oder in einem Reisebüro. Näheres kann beim Service Center erfragt werden.
Um den UMNR-Service zu beantragen, muss das UMNR-Formular hier spätestens 24 Stunden vor dem Abflug ausgefüllt werden; der Vordruck enthält die wichtigsten Informationen für Reisen von Minderjährigen.
Nach dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung durch unser Sales Center muss das Formular in dreifacher Kopie ausgedruckt und am Abflugtag mitgebracht werden (1 Kopie für die Eltern, 1 Kopie für die Unterlagen des Minderjährigen und 1 Kopie für die Fluggesellschaft).
Falls die Reise Weiterflüge mit anderen Gesellschaften als Air Dolomiti umfasst, müssen die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft für unbegleitete Minderjährige beachtet werden.
AN BORD:
An Bord werden die unbegleiteten Minderjährigen in einen Bereich gebracht, in dem während des gesamten Flugs die Hinweise des Bordpersonals gesehen und gehört werden können.
KOSTEN DES SERVICES:
Der Service für die Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen (UMNR) wird zuzüglich zu den Flugkosten für jeden Flugabschnitt und für jedes einzelne Kind berechnet (auch bei zusammen reisenden Geschwistern).
- Flüge innerhalb Deustchlands und Europas 85,00 €.
Hin- und Rückflug gelten dabei als zwei getrennte Flüge.
FREIGEPÄCK VON ALLEINREISENDEN MINDERJÄHRIGEN:
Das Handgepäck eines Kindes darf genauso groß sein wie das der Erwachsenen. Das Kind sollte es nur gut selbst heben und tragen können.
NOTWENDIGE REISEDOKUMENTE:
In die Dokumentenmappe kommen alle für den Flug erforderlichen Dokumente:
- Gültiger Reisepass/Personalausweis/Kinderausweis
- Ausgefülltes Betreuungsformular
- Eventuelle Zahlungsbestätigung für die Betreuungsgebühr
- Einverständniserklärung der erziehungsberechtigten Person/en bezüglich der Tatsache, dass das Kind alleine reisen darf
- Bescheinigung über eventuelle Allergien (empfohlen, aber nicht obligatorisch)
Wenn der Fluggast den Service der Sitzplatzwahl und -reservierung nicht in Anspruch nimmt, weist ihm Air Dolomiti beim Check-in kostenlos einen Sitzplatz an Bord des Flugzeugs zu. In diesem Fall erfolgt die Platzvergabe nach dem Zufallsprinzip. Air Dolomiti garantiert jedoch in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Nationalen Zivilluftfahrtbehörde vom 16. Juli 2021, dass Kinder zwischen 2 und 12 Jahren, die mit ihren Eltern oder mindestens einer erwachsenen Begleitperson in derselben Klasse reisen, ab dem Zeitpunkt des Ticketkaufs ohne zusätzliche Kosten einen Sitzplatz in der Nähe der Eltern oder der erwachsenen Begleitperson erhalten oder, falls dies nicht möglich ist, einen Sitzplatz in derselben Sitzreihe oder höchstens eine Sitzreihe entfernt von der erwachsenen Begleitperson. Eine ähnliche Garantie wird für behinderte Fluggäste und Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität (PWD) gewährt, die von einer Begleitperson betreut werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Sales Center (+39 0452886140 aus Italien oder +49 089 97580497 aus Deutschland) an.
An Bord sind keine Rückhalteeinrichtungen für Kinder vorhanden. Die Eltern können den Autokindersitz ihres Kindes mitnehmen.
Kleinkinder unter zwei Jahren dürfen auf dem Schoß der erwachsenen Begleitperson reisen. Es besteht auch die Möglichkeit, für Kinder einen eigenen Sitzplatz zu buchen: In diesem Fall muss das Kind mit einer speziellen Rückhalteeinrichtung gesichert werden, die der Begleitperson gehört und für die die Begleitperson daher verantwortlich ist.
Die erwachsene Begleitperson, die eine Rückhalteeinrichtung für Kinder an Bord mitbringt, bestätigt dass:
- sie die nachstehend aufgeführten allgemeinen Regeln zur Kenntnis genommen hat;
- die Rückhalteeinrichtung behördlich zugelassen ist, da andernfalls eine sichere Verwendung nicht gewährleistet ist;
- die Rückhalteeinrichtung intakt und voll funktionsfähig ist;
- sie die Anweisungen des Herstellers kennt und
- sie in der Lage ist, die Rückhalteeinrichtung eigenständig zu verwenden und am Flugzeugsitz zu befestigen (unsere Flugbegleiter können Ihnen dabei nicht behilflich sein);
- sie damit einverstanden ist,
die Rückhalteeinrichtung als aufgegebenes Gepäcksstück befördern zu lassen, wenn diese nicht ordnungsgemäß am Flugzeugsitz befestigt werden kann. In diesem Fall müssen Kinder unter zwei Jahren auf dem Schoß der erwachsenen Begleitperson reisen, obwohl für sie ein eigener Sitzplatz bezahlt wurde;
- sie sich bewusst ist, dass die Rückhalteeinrichtung im Falle einer Notevakuierung des Flugzeugs die anderen Fluggäste nicht behindern darf: Daher können Fluggäste, die eine persönliche Rückhalteeinrichtung an Bord bringen, keine Plätze in den Reihen neben den Notausgängen wählen; außerdem bitten wir Sie, für Ihr Kind einen Fensterplatz auszusuchen.
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