Fliegen in der Schwangerschaft
Wir empfehlen dennoch schwangeren Frauen, vorab mit ihrem Arzt über die bevorstehende Flugreise zu sprechen.
Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ohne ärztliches Attest mit Air Dolomiti fliegen.
Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird jedoch empfohlen, ein aktuelles Attest mit sich zu führen, in dem Folgendes ausgewiesen ist:
o Die Bestätigung, dass die Schwangerschaft unkompliziert verläuft
o Der voraussichtliche Geburtstermin
o Der Arzt sollte ausdrücklich angeben, dass die Schwangerschaft die Patientin nicht an Flugreisen hindert
Bei Zwillings- bzw. Mehrlingsschwangerschaften ist das Fliegen bis zum Ende der 28. Schwangerschaftswoche möglich
Alleinreisende Kinder
** Wichtige aktuelle Informationen **
Bis auf Weiteres können neue UMNR Buchungen (inkl. Betreuungsservice für Alleinreisende Kinder) auf Anschlussflügen mit Zwischenstopps in München oder Frankfurt (z. B. Verona-Frankfurt-London) NICHT akzeptiert werden.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Begleitservice auf direkten Point to Point Flügen nach München oder Frankfurt (z. B. Verona-Frankfurt) zu buchen.
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Kinder im Alter zwischen 5 bis 11 Jahren dürfen nur alleine fliegen, wenn sie unseren obligatorischen Betreuungsdienst (UMNR) in Anspruch nehmen oder zusammen mit einer Person reisen, die mindestens 12 Jahre alt ist (bitte überprüfen Sie dies mit dem Sales Center).
Für italienische Minderjährige, die von einem italienischen Flughafen ins Ausland fliegen: Kinder im Alter zwischen 5 bis 13 Jahren dürfen nur alleine fliegen, wenn sie unseren obligatorischen Betreuungsdienst (UMNR) in Anspruch nehmen oder zusammen mit einer Person reisen, die mindestens 14 Jahre alt ist (bitte überprüfen Sie dies mit dem Sales Center).
Für alle Minderjährigen zwischen 12 und 17 Jahren (bzw. 14 und 17 Jahren für die italienischen Minderjährigen) ist der Betreuungsdienst nicht obligatorisch, sondern wahlfrei.
Minderjährige mit einem italienischen Reisepass, welche den UMNR-Betreuungsdienst in Anspruch nehmen, müssen in Besitz einer „Dichiarazione di Affido“ (Überlassungserklärung) an die Fluggesellschaft sein. Diese Erklärung muss bei einer örtlichen Polizeidienststelle besorgt werden (sie ist nicht am Flughafen erhältlich). Wenn das Kind außerhalb Italiens lebt, kann dieses Dokument auch von einer italienischen Botschaft bzw. einem italienischen Konsulat ausgestellt werden.
Bei Inlandsflügen, wie z.B. Charter-Flügen Verona-Cagliari, ist die Überlassungserklärung nicht notwendig.
In diesen Fällen ist die UMNR-Begleitung bis 12 Jahre obligatorisch.
Gemäß geltender ENAC-Verordnung entfallen für die Zuweisung von Sitzplätzen für Minderjährige (2 - 12 Jahre) und Menschen mit Behinderung bzw. eingeschränkter Mobilität unmittelbar neben Eltern und/oder Begleitpersonen über die Kosten für das Flugticket selbst keinerlei zusätzliche Kosten. Wenden Sie sich bitte an unser Callcenter, um die Zuweisung von Plätzen zu veranlassen und/oder weiterführende Auskünfte zu erhalten.
Telefonisch unter der Nummer +39 0452886140.
Flugtickets für unbegleitete Minderjährige können nicht online gebucht werden, sondern nur über das Service Center oder in einem Reisebüro. Näheres kann beim Service Center erfragt werden.
Um den UMNR-Service zu beantragen, muss der UMNR-Vordruck hier spätestens 24 Stunden vor dem Abflug ausgefüllt werden; der Vordruck enthält die wichtigsten Informationen für Reisen von Minderjährigen.
Nach dem Erhalt der schriftlichen Bestätigung durch unser Sales Center, muss das Formular in dreifacher Kopie ausgedruckt werden und am Abflugtag mitgebracht werden (1 Kopie für die Eltern, 1 Kopie für die Unterlagen des Minderjährigen und 1 Kopie für die Fluggesellschaft).
An Bord werden die unbegleiteten Minderjährigen in einen Bereich gebracht, wo während des gesamten Flugs die Hinweise des Bordpersonals gesehen und gehört werden können.
Der Service für Betreuung der unbegleiteten Minderjährigen (UMNR) wird zuzüglich zu den Flugkosten für jeden Flugabschnitt und für jedes einzelne Kind berechnet (auch bei zusammen reisenden Geschwistern).
Flüge innerhalb Italiens und Europas € 85,00.
Hin- und Rückflüge gelten als zwei getrennte Flüge.
Falls die Reise Fortsetzungsflüge mit anderen Gesellschaften als Air Dolomiti beinhaltet, müssen die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft für unbegleitete Minderjährige beachtet werden.
In die Dokumentenmappe kommen alle für den Flug erforderlichen Dokumente:
- gültiger Reisepass/Personalausweis
- Bescheinigung über eventuelle Allergien
- eventuelle Zahlungsbestätigung für den Betreuungszuschlag
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bezüglich der Tatsache, dass das Kind alleine reist
- ausgefüllter Betreuungsvordruck
Kinder mit Betreuern
Gemäß geltender ENAC-Verordnung entfallen für die Zuweisung von Sitzplätzen für Minderjährige (2 - 12 Jahre) und Menschen mit Behinderung bzw. eingeschränkter Mobilität unmittelbar neben Eltern und/oder Begleitpersonen über die Kosten für das Flugticket selbst keinerlei zusätzliche Kosten.
Wenden Sie sich bitte an unser Callcenter, um die Zuweisung von Plätzen zu veranlassen und/oder weiterführende Auskünfte zu erhalten.
Telefonisch unter der Nummer +39 0452886140.
Verwendung von Kindersitzen an Bord
An Bord sind keine Rückhalteeinrichtungen für Kinder vorhanden. Die Eltern können den Autositz ihres Kindes mitnehmen.
Kleinkinder unter zwei Jahren dürfen auf dem Schoß des begleitenden Erwachsenen reisen. Es besteht auch die Möglichkeit, für Kinder einen eigenen Sitzplatz zu buchen: In diesem Fall muss das Kind mit einer speziellen Rückhalteeinrichtung gesichert werden, die der Begleitperson gehört und für die sie daher verantwortlich ist.
Die erwachsene Begleitperson, die eine Rückhalteeinrichtung für Kinder an Bord mitbringt, bestätigt dass:
- sie die nachstehend aufgeführten allgemeinen Regeln zur Kenntnis genommen hat;
- die Rückhalteeinrichtung behördlich zugelassen ist, da andernfalls eine sichere Verwendung nicht gewährleistet ist;
- die Rückhalteeinrichtung intakt und voll funktionsfähig ist;
- sie die Anweisungen des Herstellers kennt und in der Lage ist,
- die Rückhalteeinrichtung eigenständig zu verwenden und am Flugzeugsitz zu befestigen (unsere Flugbegleiter können Ihnen dabei nicht behilflich sein);
- sie damit einverstanden ist,
- die Rückhalteeinrichtung als aufgegebenes Gepäcksstück befördern zu lassen, wenn diese nicht ordnungsgemäß am Flugzeugsitz befestigt werden kann. In diesem Fall müssen Kinder unter zwei Jahren auf dem Schoß des begleitenden Erwachsenen reisen, obwohl für sie ein eigener Sitzplatz bezahlt wurde;
- sie sich bewusst ist, dass die Rückhalteeinrichtung im Falle einer Notevakuierung des Flugzeugs die anderen Fluggäste nicht behindern darf: Daher können Fluggäste, die eine persönliche Rückhalteeinrichtung an Bord bringen, keine Plätze in den Reihen neben den Notausgängen wählen; außerdem bitten wir Sie, für Ihr Kind einen Fensterplatz auszusuchen.
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