Sondergepäck
Sie können Sportausrüstung oder andere Gegenstände nur dann anstelle eines Koffers mitnehmen, wenn Sie einen Flug in einem Tarif gebucht haben, der aufgegebenes Gepäck beinhaltet.
Wenn Sie einen Flug in einem Tarif gebucht haben, der kein aufgegebenes Gepäck beinhaltet, wird Ihnen die Gebühr für den Transport der Sportausrüstung berechnet.
Für Gegenstände, die größer als 2 m und/oder schwerer als 32 kg sind, ist der Transport nicht möglich.
Wichtig: Sondergepäck muss angemeldet werden
Da der in Flugzeugen verfügbare Platz begrenzt ist, müssen Sie Sondergepäck vor dem Abflug anmelden. Bitte nehmen Sie die Anmeldung möglichst früh und bis spätestens 48 Stunden vor Abflug vor.
Bitte vergewissern Sie sich, dass die Anmeldung vor Reiseantritt bestätigt wurde. Nur dann können Sie sicher sein, dass Sie Ihr Sondergepäck auch wirklich mitnehmen können.
Pauschalpreise für Sportgepäck
Folgende Kosten fallen für Standardsportgepäck an:
- Strecken innerhalb Deutschlands (z. B. Frankfurt-Dresden): 70 €
- Strecken innerhalb Europas (z. B. Frankfurt-Verona): 80 €
Die hier genannten Preise fallen jeweils pro Strecke an (also von der Gepäckabgabe bis zur Gepäckausgabe) und gelten ausschließlich für Air Dolomiti Flüge und Lufthansa Flüge.
Eine Ski- oder Snowboardausrüstung besteht aus:
- einem Paar Ski max. 2 Meter lang (oder ein Snowboard), einem Paar Skistöcke, einem Paar Skischuhe (auch in einer separaten Tasche möglich), einem Skihelm.
Für die Mitnahme einer Ski- oder Snowboardausrüstung ist stets eine Reservierung erforderlich.
Hinweise zur Mitnahme:
Zusätzlich zu Ihrer Freigepäckmenge dürfen Sie kostenfrei eine Skiausrüstung auf Ihrem Air Dolomiti Flug mitnehmen.
Im Light-Tarif der Economy Class ist eine kostenfreie Beförderung von Skiausrüstung anstelle vom gebuchten Gepäckstück oder zusätzlich zum gebuchten Gepäckstück nicht eingeschlossen.
Das Gewicht einer Skiausrüstung muss innerhalb der Gewichtsgrenzen der jeweiligen Reiseklasse liegen.
Air Dolomiti akzeptiert bis zu 5 normale, nicht motorisierte Fahrräder (keine E-Bikes) pro Flug.
Wichtiger Hinweis: Fahrräder können nur transportiert werden, wenn sie in einem/r geeigneten Fahrradkoffer oder einer Transporttasche verpackt sind.
Bitte beachten Sie, dass es nicht erforderlich ist, die Lenkstange abzumontieren oder die Pedale abzunehmen bzw. nach innen zu stellen. Die Luft muss nicht aus den Reifen gelassen werden.
Für die Mitnahme von Fahrrädern ist eine Reservierung erforderlich.
Tandem-Fahrräder: werden auf Air Dolomiti Flügen nicht akzeptiert.
Eine Tauchausrüstung besteht aus:
- einer Tauchermaske, einem Schnorchel, ein Paar Flossen, einem Neoprenanzug, einer BCD-Jacke, einem Atemregler, einer leeren Sauerstoffflasche und einer Lampe gemäß IATA DGR (ausgeschaltet, die Energieversorgung separat verpackt, Batterie aus dem Gerät entfernt und vor Kurzschluss geschützt)
Für die Mitnahme von Tauchausrüstungen ist eine Reservierung erforderlich.
Schusswaffen und Munition zu Sport- und Jagdzwecken dürfen unter bestimmten und sehr strengen Auflagen ausschließlich als aufgegebenes Gepäck mitgeführt werden. Den Transport von Schusswaffen und Munition müssen Sie immer im Voraus anmelden.
Zusätzlich zu einer Waffe oder einem Waffenkoffer dürfen Sie max. 5 kg Munition für Sport-/Jagdzwecke transportieren.
Bitte beachten Sie:
- Sie müssen in Besitz aller erforderlichen Genehmigungen sein.
- Bei der Munition darf es sich ausschließlich nur um reine Sportmunition handeln.
- Schusswaffen, Sport- und Jagdgewehre dürfen nicht geladen sein, sie müssen in einem bruch- und feuersicheren Behälter verpackt sein.
- Die Patronen und die Munition müssen getrennt in einem bruch- und feuersicheren Behälter verpackt werden. Sie müssen innerhalb des Behälters gut abgesichert sein, so dass sie vor Stößen und Bewegungen geschützt sind.
- Der Transport von Spreng- oder Brandmunition ist nicht erlaubt.
- Beim Einchecken bzw. bei der Aufgabe Ihres Gepäcks müssen Sie bestätigen, dass Ihre Waffe ungeladen ist und dass die Munition separat verpackt wurde. Dazu müssen Sie das entsprechende Formular ausfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie am Check-in-Schalter.
- Nachdem die Waffe eingecheckt und mit einem Etikett versehen ist, kümmert sich die Fluggesellschaft um die Bewachung und Handhabung von Waffe und Munition bis zum Flugzeug.
- Die Rückgabe der Waffe am Zielflughafen erfolgt gemäß den örtlichen Bestimmungen.
Was die Flüge mit einem Zielflughafen in Italien betrifft, muss sich der Fluggast zur Polizeidienststelle begeben, wo ihm seine Waffe und/oder die Munition ausgehändigt werden.
Der Transport von Waffen und Munition ist durch internationale und nationale Rechtsvorschriften geregelt.
Für Flüge mit einem Abflug- bzw. Zielflughafen in Italien wird auf das ital. Gesetz Nr. 694/74 verwiesen.
Der Transport von Waffen muss bei der Buchung angefordert werden.
In einigen Flughäfen könnte für die Bewachung der Waffe und/oder der Munition eine zusätzliche Gebühr anfallen.
Eine Gebühr von 70 € pro Strecke und pro Stück wird berechnet für Inlandsstrecken, eine Gebühr von 80 € für Strecken innerhalb Europas.
Je nach Flughafen, von dem Sie abfliegen, könnten aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen weitere Gebühren erhoben werden. Diese sind dann getrennt direkt am Flughafen zu entrichten.
Geltende Einschränkungen: Der Transport von Waffen von und nach London City (LCY) ist verboten.
Ein Musikinstrument kann auf 3 verschiedene Weisen transportiert werden:
- Als zusätzliches Gepäck
Ihr Musikinstrument darf max. 32 kg wiegen und muss in einem Hartschalenbehälter verpackt sein. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Instrument sicher verpackt ist, da wir nicht für Schäden haften.
In diesem Fall müssen Sie das Instrument zusammen mit Ihrem Flugticket buchen. Für diese Leistung werden Gebühren erhoben, bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Fluggesellschaft.
- Als Handgepäck
Ein kleineres Musikinstrument, beispielsweise eine Geige oder ein noch kleineres Instrument, können Sie anstelle eines Handgepäckstücks mit an Bord nehmen. Voraussetzung ist, dass das Instrument in das Gepäckfach über den Sitzen passt. Wir möchten Sie diesbezüglich daran erinnern, dass die Maße eines Handgepäckstücks maximal 55 x 40 x 23 betragen dürfen und das Höchstgewicht 8 kg beträgt.
- Auf einem zusätzlichen Sitzplatz
Größere Instrumente, die nicht ins Gepäckfach oder unter den Sitz passen, können mit in die Kabine genommen und auf einem Sitzplatz transportiert werden, vorausgesetzt, sie überschreiten nicht die folgenden Maße: 155 x 42 x 25 cm vom Boden der Kabine oder 110 x 42 x 50 cm vom Sitzplatz aus gemessen; das zulässige Höchstgewicht beträgt 75 kg.
Der zusätzliche Platz muss gleichzeitig mit dem Flugticket gebucht werden, wenden Sie sich dazu bitte an Air Dolomiti. Für die Beförderung werden Gebühren erhoben, bitte erkundigen Sie sich direkt bei der Fluggesellschaft.
Die Mitnahme von Musikinstrumenten muss immer im Voraus angemeldet werden.
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