Schlichtungsstellen

Bei Anliegen im Zusammenhang mit einer:

•    Nichtbeförderung, der verspäteten Beförderung oder der Annullierung von Flügen;
•    der Zerstörung, der Beschädigung, des Verlustes oder der verspäteten Beförderung von Reisegepäck, oder
•    Pflichtverletzungen bei der Beförderungen von behinderten und mobilitätseingeschränkten Fluggästen

haben Sie die Möglichkeit, sich an folgende Schlichtungsstellen zu wenden:


SÖP (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V)

Air Dolomiti ist Mitglied der SÖP.

Wenn 
•    Sie sich bereits an Air Dolomiti mit Ihrem Anliegen gewandt haben und Sie innerhalb von zwei Monaten keine Antwort erhalten oder

•    Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens oder mit der Erfüllung Ihrer Ansprüche durch Air Dolomiti nicht einverstanden sind.
•    Ihre finanzielle Forderung mindestens 10 Euro und höchstens 5.000 Euro beträgt.
•    Ihr Anliegen nicht bereits bei einem Gericht anhängig ist oder anhängig war oder vergleichsweise beigelegt wurde.
•    es sich bei Ihrer Reise um eine Privatreise handelt
kann um eine kostenlose Schlichtungsempfehlung angefragt werden.

https://soep-online.de
https://soep-online.de/beschwerdeformular_flug.html


ODR System ( On-line Dispute Resolution)
Das ODR System ist eine von er Europäischen Union  bereitgestellte, kostenlose  Plattform für Verbraucher der europäischen Mitgliedsstaaten oder Konsumenten aus Norwegen, Island und Schweiz.  
Wartezeiten werden anhand einer gütlichen Beilegung der Streitigkeiten durch alternative Systeme in vorgegebenen Fristen verkürzt, Gerichtskosten zur Beilegung von Reklamationen gespart.
Die Plattform ODR ist benutzerfreundlich und in allen Sprachen der EU-Länder verfügbar. 

https://ec.europa.eu/consumers/odr

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