Persönliche elektronische Geräte und Batterien gelten als gefährliche Gegenstände. Dies liegt daran, dass sie bei Beschädigung Hitze erzeugen, kurzschließen und Feuer fangen können.
Hier finden Sie detaillierte Informationen für Ihre persönlichen elektronischen Geräte und Batterien.

Die Mitnahme von defekten, beschädigten oder vom Hersteller aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen persönlichen elektronischen Geräten oder Batterien ist nicht gestattet.
Die Liste der elektronischen Geräte und Batterien ist nicht vollständig und kann jederzeit erweitert werden.
Die Leistung von Lithium Ionen Batterien wird in Wattstunden (Wh) angegeben. Bei Lithium Metall Batterien wird der Lithiumgehalt (LC) angegeben.
Umrechnungshilfe der Batterieleistung:
Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh oder 2g LC pro Gerät
Stückbeschränkung: max. 15 Geräte mit Batterien pro Fluggast
Tragbare elektronische Geräte für den persönlichen Gebrauch sind:
Der Transport soll wenn immer möglich im Handgepäck erfolgen.
Transportbestimmungen im aufgegebenen Gepäck:
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien, nicht als elektronische Geräte. Informationen zur Mitnahme von Powerbanks finden Sie im Abschnitt: "Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien".
Hinweis:
Tragbare elektronische Geräte mit Batterien die KEIN LITHIUM enthalten (z.B. Alkali-Mangan, Zink-Kohle, Nickel-Cadmium oder Nickel-Metallhydrid) für den persönlichen Gebrauch sind:
Der Transport soll wenn immer möglich im Handgepäck erfolgen.
Transportbestimmungen im aufgegebenen Gepäck:
Zusätzliche Transportbedingungen bei auslaufsicheren Nassbatterien:
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien, nicht als elektronische Geräte. Informationen zur Mitnahme von Powerbanks finden Sie im Abschnitt "Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien".
Leistungs- und Stückbeschränkung von Lithium Batterien:
|
Leistungsbeschränkungen |
Stückbeschränkung |
Erlaubt im Handgepäck |
Erlaubt im aufgegebenen Gepäck |
Transportgenehmigung erforderlich |
|
Max. 100 Wh |
20* |
Ja |
Nein |
Nein |
|
> 100 Wh bis max. 160 Wh |
2 |
Ja |
Nein |
Ja |
|
> 2 g LC bis max. 8 g LC |
2 ** |
Ja |
Nein |
Ja |
* Die Stückbeschränkung schließt alle Batterietypen ein, d.h. auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien sowie Lithium Batterien.
** nur für medizinische Geräte
Transportbedingungen:
Bei allen Batterien müssen die Anschlüsse einzeln isoliert sein, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Das ist möglich wenn der Transport in der Originalverpackung erfolgt, freiliegende Pole mit Klebeband abgeklebt sind oder jede Batterie in eine separate Plastiktüte oder Schutztasche gepackt wird.
Leistungs- und Stückbeschränkung für auslaufsichere Nassbatterien:
Hinweis:
- VERBOTEN FÜR DEN TRANSPORT
Darunter fallen folgende Geräte:
Dieses Verbot gilt unabhängig der Leistungskapazität und ob die Batterien fest montiert oder entfernbar sind, sowie für das batteriebetriebene Personen- und Sporttransportgerät ohne eingebauter Batterie.
Die oben genannten Beispiele spiegeln nur eine Reihe möglicher Geräte wider.
Diese Gegenstände können nur als Fracht gemäß den IATA-Richtlinien für Gefahrgut befördert werden.
- TRANSPORTGENEHMIGUNG ERFORDERLICH
Aus Gründen der Sicherheit und Verladbarkeit im Flugzeug gibt es Einschränkungen bezüglich:
Hinweis:
Antrag auf Transport eines eigenen Rollstuhls mit Batterieantrieb
- TRANSPORTGENEHMIGUNG ERFORDERLICH
Leistungsbeschränkung Lithium Batterien: max. 160 Wh oder 8g LC pro Gerät
Leistungsbeschränkung auslaufsichere Nassbatterien: max. 100 Wh und 12 V pro Gerät
Hinweis:
Weitere Informationen über CPAP-Geräte finden Sie unter "Gerät für Sauerstofftherapie", im Bereich BETREUUNG.
- NICHT ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
Stückbeschränkung: nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch *
Leistungsbeschränkung Lithium Batterie: max. 100 Wh oder 2g LC pro Gerät
Transportbeschränkungen im Handgepäck:
Hinweis: In manchen Ländern ist die Mitnahme von E-Zigaretten oder anderen Inhalatoren verboten.
* Es gilt die Stückbeschränkung von insgesamt max. 15 tragbaren elektronischen Geräten pro Fluggast.
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK (NICHT EMPFOHLEN)
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
- TRANSPORTGENEHMIGUNG ÜBER 100 WH ERFORDERLICH
Stückbeschränkung: max. 15 Geräte (das inkludiert alle elektronischen Geräte) mit Lithium Batterien pro Fluggast
|
Leistungsbeschränkungen |
Erlaubt im Handgepäck |
Erlaubt im aufgegebenen Gepäck |
Transportgenehmigung erforderlich |
|
Max. 100 Wh |
Ja |
Ja, jedoch im Handgepäck empfohlen |
Nein |
|
> 100 Wh bis max. 160 Wh |
Ja |
Nein |
Ja |
Der Transport soll wenn immer möglich im Handgepäck erfolgen.
Transportbestimmungen im aufgegebenen Gepäck:
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien, nicht als elektronische Geräte. Informationen zur Mitnahme von Ersatzbatterien finden Sie im Abschnitt: „Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien“.
Hinweis:
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
Stückbeschränkung: max. 1 Lawinenrettungsrucksack pro Fluggast
Hinweis:
Im technischen Aufbau des Auslösemechanismus von Lawinenrettungsrucksäcken können gefährliche Güter enthalten sein, welche behördlichen Begrenzungsbestimmungen für den Transport unterliegen.
Begrenzungsbestimmungen gefährlicher Güter im Auslösemechanismus:
Sonstige Transportbestimmungen:
- NICHT ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
- TRANSPORTGENEHMIGUNG ERFORDERLICH
Stückbeschränkung: nur in Mengen für den persönlichen Gebrauch *
* Es gilt die Stückbeschränkung von max. 15 tragbaren elektronischen Geräten pro Fluggast.
Hinweis:
Transportbeschränkungen im Handgepäck:
- NICHT ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
Stückbeschränkung (inklusive Lithium Batterien *): 20 Stück pro Fluggast
* Die Stückbeschränkung schließt alle Batterietypen ein, d.h. auslaufsichere Nassbatterien, Trockenbatterien, Gelbatterien sowie Lithium Batterien.
Beispiele für auslaufsichere Nassbatterien: Gel-Batterien oder AGM-Batterien
Beispiele für Trockenbatterien: Nickel-Metallhydrid-Batterien, Nickel-Cadmium-, Alkali-Mangan- oder Zink-Kohle-Batterien
Transportbedingungen von auslaufsicheren Nass- und Trockenbatterien:
Leistungs- und Stückbeschränkung für auslaufsichere Nassbatterien:
- NICHT ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
- TRANSPORTGENEHMIGUNG ÜBER 100 WH ERFORDERLICH
Leistungsbeschränkung: max. 100 Wh / 2 g LC
Transportbestimmungen:
Hinweis:
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
Leistungsbeschränkung: max. 2,7 Wh oder 0,3g LC pro Lithium Batterie
Transportbeschränkungen:
- ERLAUBT ALS ODER IM AUFGEGEBENEN GEPÄCK
- ERLAUBT ALS ODER IM HANDGEPÄCK IN DER PASSAGIERKABINE
Gepäck mit elektronischem Gepäckanhänger (EBTS) mit Routing-Anzeige z.B. BAGTAG- oder Rimowa Smart Bags usw., die anstelle eines gedruckten Thermo-Gepäckanhängers verwendet werden, sind im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck erlaubt.
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) als zuständige Behörde für die Gewährleistung der Flugsicherheit in der europäischen Luftfahrt informiert Sie in diesem Video über die Gefahr und den richtigen Umgang mit Lithium Batterien.
Wenn Sie ein elektronisches Gerät oder eine Batterie auf ihre Reise mitnehmen möchten, das oben nicht angeführt ist, kontaktieren Sie uns bitte.
Sonstige Transportinformationen:
Zusammenfassung der gefährlichen Gegenstände als PDF
Via Paolo Bembo, 70 37062 Dossobuono di Villafranca (VR) Italy
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