Der Umweltkostenzuschlag gilt für von der Lufthansa Group vermarktete und durchgeführte Flugsegmente mit Abflügen aus den EU-27-Ländern sowie aus Großbritannien, Norwegen und der Schweiz.
Der Zuschlag deckt regulatorisch bedingte Zusatzkosten, die durch gesetzliche Umweltauflagen wie der SAF-(Sustainable Aviation Fuel) Beimischungsverordnung der Europäischen Union („ReFuelEU Aviation“), Anpassungen des europäischen ETS- („Emission Trading System“) Programms und weiteren nationalen und internationalen Gesetzen entstehen.
Die Lufthansa Group informiert Fluggäste über den Umweltkostenzuschlag, der für ihr jeweiliges Flugticket gilt:
Lufthansa Group Airlines:
Der Zuschlag wird erhoben, wenn das Flugsegment von einer der folgenden Lufthansa Group Airlines vermarktet und durchgeführt wird:
• Discover Airlines (4Y)
• Air Dolomiti (EN)
• Eurowings (EW) *
• Lufthansa (LH)
• Swiss International Airlines (LX)
• Austrian Airlines (OS)
• Brussels Airlines (SN)
• Lufthansa City Airlines (VL)
• Edelweiss (WK)
*Ausnahmen: Der Aufpreis gilt derzeit nicht für Tickets, die über die Website www.eurowings.com verkauft werden.
Anwendungsbereich:
Gültig für Abflüge aus den folgenden Ländern: EU-27-Ländern + Schweiz, Großbritannien und Norwegen
Gültigkeit:
- Gültig für Tickets, die am bzw. nach dem 26. Juni 2024 ausgestellt worden sind
- Gültig für Abflüge am bzw. nach dem 1. Januar 2025
Anwendbarkeit:
Der Aufpreis gilt für alle Vertriebskanäle und für alle Verkaufsländer
Erstattung:
Abhängig von den Tarifbestimmungen des Tickets
Ausnahmen:
- Kleinkinder, die keinen Sitzplatz in Anspruch nehmen
Höhe des Umweltkostenzuschlags
Kostenzuschlag für Kurz- bis Mittelstreckenflüge:
• Economy Class: von 1 € bis 5 €
• Business Class: von 1,50 € bis 7 €
Die genaue Höhe des Umweltkostenzuschlages wird in den Preisdetails angezeigt.