Umweltkostenzuschlag

Der Umweltkostenzuschlag gilt für von der Lufthansa Group vermarktete und durchgeführte Flugsegmente mit Abflügen aus den EU-27-Ländern sowie aus Großbritannien, Norwegen und der Schweiz.

 

Der Zuschlag deckt regulatorisch bedingte Zusatzkosten, die durch gesetzliche Umweltauflagen wie der SAF-(Sustainable Aviation Fuel) Beimischungsverordnung der Europäischen Union („ReFuelEU Aviation“), Anpassungen des europäischen ETS- („Emission Trading System“) Programms und weiteren nationalen und internationalen Gesetzen entstehen.

 

Die Lufthansa Group informiert Fluggäste über den Umweltkostenzuschlag, der für ihr jeweiliges Flugticket gilt:

 

Lufthansa Group Airlines

Der Zuschlag wird erhoben, wenn das Flugsegment von einer der folgenden Lufthansa Group Airlines vermarktet und durchgeführt wird:

•  Discover Airlines (4Y)

•  Air Dolomiti (EN)

•  Eurowings (EW) *

•  Lufthansa (LH)

•  Swiss International Airlines (LX)

•  Austrian Airlines (OS)

•  Brussels Airlines (SN)

•  Lufthansa City Airlines (VL)

•  Edelweiss (WK)

*Ausnahmen: Der Aufpreis gilt derzeit nicht für Tickets, die über die Website www.eurowings.com verkauft werden.

 

Anwendungsbereich:

Gültig für Abflüge aus den folgenden Ländern: EU-27-Ländern + Schweiz, Großbritannien und Norwegen

 

Gültigkeit:

- Gültig für Tickets, die am bzw. nach dem 26. Juni 2024 ausgestellt worden sind
- Gültig für Abflüge am bzw. nach dem 1. Januar 2025

 

Anwendbarkeit:

Der Aufpreis gilt für alle Vertriebskanäle und für alle Verkaufsländer


Erstattung:

Abhängig von den Tarifbestimmungen des Tickets

 

Ausnahmen:

 - Kleinkinder, die keinen Sitzplatz in Anspruch nehmen

Höhe des Umweltkostenzuschlags

Kostenzuschlag für Kurz- bis Mittelstreckenflüge:

•  Economy Class: von 1 € bis 5 €

•  Business Class: von 1,50 € bis 7 €

 

Die genaue Höhe des Umweltkostenzuschlages wird in den Preisdetails angezeigt.