Der „Umweltkosten-Zuschlag“ gilt für vom Lufthansa Konzern vermarktete und durchgeführte Flüge. Darüber hinaus wird der Zuschlag auch auf Flüge bestimmter Joint-Venture-Partner angewendet.
Der Zuschlag deckt einen Teil der stetig steigenden Kosten ab, die durch gesetzliche Umweltvorschriften entstehen – wie das SAF-Mandat (Sustainable Aviation Fuel) der Europäischen Union („ReFuelEU Aviation“), Anpassungen des europäischen ETS (Emission Trading System) und andere damit verbundene nationale und internationale Gesetze.
Der Lufthansa Konzern informiert die Passagiere über die Anwendung des „Umweltkosten-Zuschlags“ auf ihr jeweiliges Flugticket.
Der Zuschlag gilt, wenn die Flüge von einer der folgenden Fluggesellschaften der Lufthansa Group vermarktet und durchgeführt werden:
• Discover Airlines (4Y)
• Air Dolomiti (EN)
• Eurowings (EW)
• Lufthansa (LH)
• Swiss International Airlines (LX)
• Austrian Airlines (OS)
• Brussels Airlines (SN)
• Lufthansa City Airlines (VL)
• Edelweiss (WK)
Anwendbarkeit
Der Aufpreis gilt für alle Vertriebskanäle und für alle Verkaufsländer.
Erstattung
Abhängig von den Tarifbestimmungen des Tickets.
Ausnahmen
Kleinkinder, die keinen Sitzplatz in Anspruch nehmen.
Der genaue Betrag des Zuschlags wird in den Preisdetails angezeigt.
Sobald das Ticket ein Flugsegment enthält, das von einer Fluggesellschaft außerhalb der Lufthansa Group durchgeführt wird, wird der „Umweltkosten-Zuschlag“ aus technischen Gründen unter der Bezeichnung „International-/Inlandszuschlag“ angezeigt.