Betreuung von Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität
Wenn Sie ein Fluggast mit eingeschränkter Mobilität oder einer Behinderung sind, können Sie innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug die gesamte Reise oder nur den Betreuungsservice buchen, indem Sie unser Sales Center telefonisch unter 0039 045 2886140 (aus Deutschland +49 089 97580497) oder per E-Mail: [email protected] kontaktieren.
Die vorherige Beantragung der Hilfeleistung bei der Luftfahrtgesellschaft, mit der man reist, ermöglicht eine Überprüfung der zu befördernden Passagiere (um deren Sicherheit zu gewährleisten) und das Monitoring der Belegung der Sitze an Bord, die für die Unterbringung von behinderten Passagieren oder Passagieren mit eingeschränkter Mobilität vorgesehen sind. Gemäß den europäischen Vorschriften darf eine bestimmte Anzahl nicht überschreiten werden und sie ist je nach Typ und Konfiguration des Flugzeugs unterschiedlich.
Der Service ist montags bis freitags von 08:30 bis 20:00 Uhr Lokalzeit und samstags und sonntags von 09:00 bis 17:00 Uhr Lokalzeit (außer an Feiertagen)* verfügbar.
Alternativ können Sie auch das hier herunterladbare Formular ausfüllen und uns unter Eingabe Ihrer Daten Ihre Anfrage mitteilen: Unser Sales Center wird sich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen.
* Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns eine E-Mail senden, die dann von einem unserer Mitarbeiter zu den oben genannten Zeiten entgegengenommen wird.
Um einen angemessenen und bedarfsgerechten Service zu gewährleisten, muss der Antrag auf Betreuung für Fluggäste mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität der Fluggesellschaft während der Flugbuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens 48 Stunden vor dem Abflug, mitgeteilt werden.
Bei der Buchung ist es wichtig, dass Sie unserem Sales Center mitteilen, welche Art von Betreuung Sie benötigen:
•ROLLSTUHL BIS ZUM FLUGZEUG
Fluggäste, die sich im Flugzeug selbständig bewegen sowie Treppen auf- und absteigen können, jedoch einen Rollstuhl oder ein anderes Transportmittel benötigen, um längere Strecken innerhalb des Terminals zurückzulegen.
•ROLLSTUHL BIS IN DAS FLUGZEUGS
Fluggäste, die sich im Flugzeug selbständig bewegen können, jedoch keine Treppen auf- und absteigen können und einen Rollstuhl oder ein anderes Transportmittel benötigen, um sich im Terminal fortzubewegen.
•ROLLSTUHL FÜR GEHBEHINDERTE FLUGGÄSTE
Gehbehinderte Fluggäste, die mit ihrem eigenen Rollstuhl reisen und von der Ankunft am Flughafen bis zum Ende des Fluges, während aller Phasen des Ein- und Aussteigens, einschließlich der Zeit an Bord des Flugzeugs und bis zum Ende des Fluges und der Ankunft am Zielort Hilfe benötigen.
•EINGESCHRÄNKTES HÖRVERMÖGEN
Fluggäste mit Hör- und Sprachbehinderungen.
•EINGESCHRÄNKTES SEHVERMÖGEN
Blinde oder sehbehinderte Fluggäste.
•KOGNITIVE EINSCHRÄNKUNG
Fluggäste mit intellektueller Beeinträchtigung oder Verhaltensstörung.
•ÜBERGEWICHTIGE FLUGGÄSTE
Übergewichtige Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität können bei der Buchung oder innerhalb von 48 Stunden vor dem Abflug bei unserem Sales Center einen Rollstuhl anfordern. Wenn Sie besondere Bedürfnisse an Bord haben oder wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Sitzplatz in der Economy Class nicht ausreicht, um den erwarteten Komfort zu gewährleisten, haben Sie auch die Möglichkeit, während des Buchungsvorgangs einen zusätzlichen freien Sitzplatz daneben zu buchen, indem Sie sich an unser Sales Center wenden.
Wenden Sie sich am besten gleich bei Ihrer Buchung an das Sales Center von Air Dolomiti, um eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Betreuung anzufordern, in jedem Fall aber spätestens 48 Stunden vor dem Abflug.
Eine besondere Betreuung wird beantragt, um:
• einen Betreuungsservice während des Einsteigens, Aussteigens und/oder Umsteigens am Flughafen in Anspruch zu nehmen
• einen eigenen Rollstuhl (manuell oder elektrisch) mitzuführen
• besondere medizinische Geräte mitzuführen
• einen Assistenzhund in die Kabine mitzunehmen
An Bord werden Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität vom Personal Plätze zugewiesen, von denen aus sie die Anweisungen des Flugpersonals während sämtlicher Flugphasen gut sehen und hören können. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, einen Platz in den Reihen mit Notausgängen zu belegen.
Anfragen hinsichtlich einer besonderen Betreuung müssen der Fluggesellschaft innerhalb des angegebenen Zeitrahmens mitgeteilt werden, um den Service in allen Phasen optimal vorbereiten zu können: vom Einsteigen, Aussteigen und/oder Umsteigen an einem bestimmten Flughafen und an Bord der Flüge gemäß der Reiseroute.
Fluggäste, die bei der Buchung eine besondere Betreuung beantragt haben, müssen sich mindestens 2 Stunden vor dem Abflug am Check-in-Schalter der Fluggesellschaft auf dem Flughafen einfinden, auch wenn sie nicht dazu aufgefordert wurden.
Sollte der Antrag auf besondere Betreuung nicht im Vorhinein an Air Dolomiti übermittelt worden sein, ergreift das Leitungsorgan des Flughafens alle verfügbaren Maßnahmen, um die Beförderung des Fluggastes mit dem geplanten Flug zu gewährleisten.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität wird auf allen Flughäfen der Europäischen Gemeinschaft kostenlose Betreuung angeboten.
Informationen über die verfügbaren Serviceleistungen finden Sie in der Regel auf der Website des betreffenden Flughafens.
Darüber hinaus ist die kostenlose Beförderung von Folgendem gestattet:
- Blindenhund oder Assistenzhund
- Zwei Gehhilfen (z. B. Krücken, Rollator)
- Medizinischen Geräten zur Verwendung an Bord oder am endgültigen Bestimmungsort (z. B. tragbarer Sauerstoffkonzentrator) mit maximalen Abmessungen, die denen des Handgepäcks entsprechen
- Medikamenten, Verbandstoffen und eventuellen Spritzen oder Autoinjektoren, die der Verabreichung der Medikamente dienen
Wenn medizinisches Material befördert werden müssen, wenden Sie sich bitte an unser Sales Center oder Ihr Reisebüro.
Unsere Mitarbeiter unterstützen die Fluggäste bei der Vorabzuweisung von Sitzplätzen während des Buchungsvorgangs.
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, Sitze an den Notausgängen zuzuweisen.
Gemäß den Vorschriften der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC wird für die Zuweisung von Sitzplätzen für Personen mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität neben der Begleitperson kein zusätzliches Entgelt zu den Kosten des Flugtickets erhoben. Air Dolomiti wird sich bemühen, Plätze in der Nähe zu reservieren. Wir bitten Sie jedoch, bei der Anfrage anzugeben, dass Sie mit einer Begleitperson reisen möchten.
Für die Zuteilung von Plätzen und/oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Sales Center unter der Telefonnummer +39 0452886140 oder per E-Mail an [email protected]
Bei bestimmten Krankheiten oder Behinderungen (z. B. Herz- und Lungenkrankheiten, Schlaganfall usw.), Unfallverletzungen oder chronischen Schmerzen muss die Flugtauglichkeit durch den medizinischen Dienst von Air Dolomiti beurteilt werden.
Sollten Sie Zweifel an Ihrer Flugtauglichkeit haben, müssen Sie oder Ihr Arzt im Voraus eine Gesundheitsprüfung bei Air Dolomiti beantragen. Die medizinische Flugfreigabe muss spätestens 48 Stunden vor der Abreise erfolgen.
Zu diesem Zweck können Sie das Formular für Gesundheitsbetreuung herunterladen, ausfüllen und uns per E-Mail senden:
Dr. Alessandro Olivieri E-Mail: [email protected]
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Sales Center unter der Nummer +39 0452886140 (Montag bis Freitag 8:30 - 20:00 Uhr; Samstag und Sonntag 9:00 - 17:00 Uhr - außer an Feiertagen) oder per E-Mail an: [email protected]
Gleichzeitig mit Ihrer Buchung nehmen Sie bitte Kontakt zu unserem Sales Center auf, wenn Sie mit Ihrem eigenen Rollstuhl reisen wollen. Die jeweilige Gehhilfe muss am Tag des Fluges direkt beim Check-in aufgegeben werden und wird dann entweder im Frachtraum befördert oder beim Einsteigen direkt an Bord übergegeben. Bis zu zwei Mobilitätshilfen (z. B. Rollstuhl und Gehhilfe) können kostenlos transportiert werden.
Rollstühle und Mobilitätshilfen, die mit Nassbatterien (nicht auslaufsicher) betrieben werden, werden auf Flügen von Air Dolomiti nicht befördert.
Je nachdem, welche Hilfe Sie benötigen, oder wenn Sie keinen eigenen Rollstuhl dabeihaben und einen brauchen, kann Sie der Flughafenbetreiber am Flughafen von den verschiedenen Treffpunkten auf dem Terminalgelände abholen und zum Abfertigungsschalter oder vom Abfertigungsschalter direkt zum Flugzeugeinstieg oder zu Ihrem Sitzplatz in der Kabine begleiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des europäischen Abflughafens. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „Besondere Betreuung für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität“.
Obwohl Air Dolomiti sein Bestes tut, um die sichere Beförderung von Mobilitätshilfen zu gewährleisten, gibt es bestimmte Faktoren, die eine Beförderung unter Umständen verhindern. Bitte wählen Sie den Typ des zu transportierenden Rollstuhls aus, um alle Einzelheiten und etwaige Einschränkungen zu erfahren.
Manueller Rollstuhl:
Der eigene Rollstuhl kann befördert werden, auch wenn er nicht vollständig zusammenklappbar ist.
Rollstühle und Mobilitätshilfen mit Nassbatterien (nicht auslaufsicher):
Rollstühle und Mobilitätshilfen, die mit Nassbatterien (nicht auslaufsicher) betrieben werden, werden auf Flügen von Air Dolomiti nicht befördert.
Batteriebetriebener Rollstuhl:
Wenn Ihr Rollstuhl batteriebetrieben ist, erkundigen Sie sich bitte nach der eingesetzten Batterie und beantragen Sie die Genehmigung für die Beförderung bei unserem Sales Center, entweder bei der Buchung oder spätestens 48 Stunden vor dem Abflug. Je nach Batterietyp gelten besondere Transportbedingungen. Möglicherweise ist das technische Datenblatt der Mobilitätshilfe erforderlich.
Bitte füllen Sie das Formular unten aus und wir werden prüfen, ob eine Beförderung des batteriebetriebenen Rollstuhls möglich ist.
Antrag auf Transport eines eigenen Rollstuhls mit Batterieantrieb
Rollstühle und Mobilitätshilfen mit Lithium-Ionen-Batterien
Diese Geräte können nur befördert werden, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
• Die Batterien müssen geprüft sein (UN Manual of Tests and Criteria, Part III, subsection 38.3.)
• Wenn die Mobilitätshilfe mit herausnehmbaren Batterien ausgestattet ist, muss der Benutzer die Batterie(n) gemäß den Anweisungen des Herstellers herausnehmen. Die entnommene Batterie darf 300 Wh nicht überschreiten.
Bei Geräten mit mehreren Batterien (entnommene und/oder Ersatzbatterien) kann folgende Anzahl in der Kabine mitgeführt werden:
- max. zwei (2) Batterien mit jeweils nicht mehr als 300 Wh (einschließlich Ersatzbatterie)
- max. vier (4) Batterien mit jeweils nicht mehr als 160 Wh (einschließlich max. 2 Ersatzbatterien)
Entnommene und Ersatzbatterien dürfen nur in der Fluggastkabine mitgeführt werden und müssen mit einer Schutzhülle versehen sein.
Um eine versehentliche Inbetriebnahme der Mobilitätshilfe während der Beförderung zu verhindern, schalten Sie das Gerät aus und ziehen Sie ggf. den Schlüssel ab, trennen die elektrischen Anschlüsse der Batterien und sperren das Bedienfeld.
Wenn die Mobilitätshilfe nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht, darf sie nicht befördert werden. Bitte geben Sie daher bei der Buchung des Services unserem Sales Center das technische Datenblatt des Rollstuhls einschließlich der Batteriedaten bekannt.
Auf den Flügen von Air Dolomiti können ausgebildete und anerkannte Blindenführ- und Assistenzhunde kostenlos in der Kabine mitgeführt werden.
Bei Anschlussflügen sind die Bestimmungen der Fluggesellschaft zu beachten, die die einzelnen Flüge durchführt. Wenn Sie mit mehr als einer Fluggesellschaft reisen, empfehlen wir Ihnen daher, sich von jeder Gesellschaft bestätigen zu lassen, dass Ihr Hund an Bord akzeptiert wird.
Allgemeine Definition der Dienstleistung
Anerkannte Assistenzhunde, unabhängig von Rasse oder Typ, wurden ausgebildet, um Menschen mit Behinderungen, einschließlich Seh-, Sinnes-, psychiatrischen, intellektuellen oder anderen geistigen Behinderungen, zu helfen (z. B. Blindenführhunde, Signalhunde, Assistenzhunde für epileptische, diabetische oder autistische Fluggäste, Begleithunde).
Das Tier muss eine Ausbildungsbescheinigung einer anerkannten Ausbildungseinrichtung aufweisen.
Der Service muss mindestens 48 Stunden vor dem Abflug bei unserem Sales Center unter der Nummer +39 0452886140 oder per E-Mail an [email protected] beantragt werden und wird bestätigt, sobald alle eingereichten Unterlagen von unseren Mitarbeitern geprüft wurden.
WICHTIG: Für die Mitnahme eines Tieres als Handgepäck in der Kabine benötigen wir eine Bestätigung von Ihnen, dass das Tier die genannten Voraussetzungen erfüllt. Bitte legen Sie dafür zwei Ausdrucke des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formulars am Check-in Schalter vor: Formular zur Beförderung eines Tieres in der Fluggastkabine
Da die Anzahl der Tiere, die in der Flugzeugkabine befördert werden können, begrenzt ist, bitten wir Sie, unser Sales Center rechtzeitig zu informieren, wenn Sie mit einem Assistenzhund reisen.
Da in einigen Ländern besondere Vorschriften für die Einreise von Tieren gelten, empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig zu informieren.
Bitte beachten Sie: Tiere zur emotionalen Unterstützung werden auf den Flügen von Air Dolomiti zu den gleichen Bedingungen wie Begleittiere befördert (d. h. nicht als Assistenztier): auch in diesem Fall muss der Service mindestens 48 Stunden vor dem Flug über das Air Dolomiti Sales Center gebucht werden und die Kosten hängen davon ab, ob das Tier in der Fluggastkabine oder im Frachtraum befördert wird: wenn das Gesamtgewicht des Tieres und der Transportbox 8 kg überschreitet, wird der Hund im Frachtraum befördert.
Allgemeine Beförderungsbedingungen:
Zur Gewährleistung eines sicheren, ungestörten Flugbetriebs muss der Hund so ausgebildet sein, dass er Befehlen gehorcht und sich in öffentlichen Bereichen angemessen verhält (d. h. er darf nicht bellen, knurren oder Menschen bzw. andere Tiere anspringen).
Es ist nicht verpflichtend, den Hund während des Fluges in einem Käfig mitzuführen, er muss jedoch an der Leine geführt werden und es muss ihm ein Maulkorb angelegt werden.
Der Assistenzhund muss in den Fußraum des Sitzes seines Besitzers passen; ist das Tier zu groß für diesen Platz, darf es nicht mitgeführt werden.
An Bord:
• Der Hund muss zwar während des Fluges nicht zwingend im Käfig (falls vorhanden) bleiben, muss sich jedoch vor dem Sitzplatz des Fluggastes aufhalten und mit einer Leine angebunden sein, damit der Fluggast stets die Kontrolle über seinen Hund hat.
• Auf keinen Fall darf für das Tier ein Sitzplatz für Fluggäste benutzt werden. Des weiteren darf sich das Tier keinesfalls bei einem der Notausgänge aufhalten.
Sollte sich der Hund nicht angemessen verhalten, kann Air Dolomiti ihn gegen eine zusätzliche Gebühr in den Frachtraum überführen oder sich weigern, das Tier zu befördern. Der Fluggast haftet für alle durch den Transport Ihres Hundes verursachten Schäden und Zusatzkosten.
Die Mitnahme von medizinischen Sauerstoffflaschen oder -behältern ist in den Flugzeugen von Air Dolomiti nicht gestattet (die Fluggesellschaft bietet diesen Service nicht an).
Sauerstoffkonzentratoren
Tragbare Sauerstoffkonzentratoren (Portable Oxygen Concentrators – POC) können an Bord mitgeführt werden, sofern das Formular für Gesundheitsbetreuung ausgefüllt wird.
Das ausgefüllte Formular sollte mindestens 48 Stunden vor Abflug per E-Mail an den Betriebsarzt Dr. Alessandro Olivieri – [email protected] – geschickt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unser Sales Center unter der Nummer +39 0452886140 (Montag bis Freitag 8:30 - 20:00 Uhr; Samstag und Sonntag 9:00 - 17:00 Uhr - außer an Feiertagen) oder per E-Mail an: [email protected]
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1107/06 kann unser Kabinenpersonal behinderten Fluggästen und Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität Hilfe leisten und:
- sie von ihrem Sitzplatz zur Toilette begleiten (es besteht keine Verpflichtung, den Fluggast anzuheben oder ihm bei der Benutzung der Toilette zu helfen).
- Pakete mit Lebensmitteln und Getränken in ihrem Namen öffnen (es besteht keine Verpflichtung, bei der Verteilung von Getränken, Mahlzeiten oder Medikamenten über den für andere Fluggäste erbrachten Service hinaus zu helfen).
Wenn eine Person mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität Hilfe für diese spezifischen Aufgaben (z. B. Toilettengang, Verabreichung von Mahlzeiten oder Medikamenten) benötigt, muss sie mit einer Begleitperson reisen, die für die Betreuung und Sicherheit der Person sorgt.
WICHTIG: Unsere Flugzeuge sind nicht mit Bordrollstühlen ausgestattet.
Unsere hinteren Toiletten sind mit Handstützen ausgestattet, um Fluggästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität die Benutzung der Toiletten zu erleichtern.
Bitte wenden Sie sich an unser Sales Center, wenn Sie Fragen haben und weitere Informationen wünschen.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/06 darf eine Fluggesellschaft, ihr Reisevermittler oder ein Reiseveranstalter eine Buchungsanfrage nicht aufgrund einer Behinderung oder eingeschränkten Mobilität ablehnen.
Eine Buchung oder das Boarding kann nur aus folgenden Gründen verweigert werden:
• Aus Sicherheitsgründen
• Wenn das Boarding oder die Beförderung des Fluggastes mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität aufgrund der Abmessungen des Flugzeugs oder seiner Türen physisch unmöglich ist.
Beschwerden im Falle einer versäumten oder unzureichenden Hilfeleistung richten Sie an:
• den Flughafenbetreiber bei fehlender oder unzureichender Bodenabfertigung
• die Fluggesellschaft bei Problemen im Zusammenhang mit der Buchung und mangelnder Hilfeleistung an Bord
Wenn Sie Air Dolomiti einen Missstand melden möchten, kontaktieren Sie uns bitte über den folgenden Link: Customer Relations
Sie erhalten zunächst eine automatische Antwort mit der Referenznummer des Falls. Unser Team wird Ihnen dann ausführlich antworten.
Falls die erhaltene Antwort nicht den Bestimmungen der Verordnung entspricht, kann der Fluggast mit eingeschränkter Mobilität oder einer Behinderung bei der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC eine Beschwerde einreichen, vorzugsweise über das folgende Online-Formular: https://moduliweb.enac.gov.it/ applications / reg1107 / module.asp
In den folgenden Fällen kann eine Beschwerde an die italienische Zivilluftfahrtbehörde ENAC gerichtet werden:
• Bei Missständen auf einem italienischen Flughafen
• Bei Missständen auf Flügen, die von einem italienischen Flughafen abfliegen (unabhängig von der Nationalität des ausführenden Luftfahrtunternehmens);
• Bei Missständen auf Flügen, die auf einem italienischen Flughafen ankommen, wenn sie von einem Luftfahrtunternehmen der EU durchgeführt werden
Am 26. Juli 2008 trat die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität in Kraft.
Für nähere Informationen können Sie die Verordnung hier herunterladen.
Das ENAC-Projekt „Autismus - Reisen am Flughafen“ wurde entwickelt, um Autisten das Reisen mit dem Flugzeug zu erleichtern. Weitere Informationen finden Sie auf unserer ENAC Website.