Flug- und Gepäckunregelmäßigkeiten
Lieber Fluggast,
um eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu beantragen, um Hilfe bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck zu erhalten oder um die Erstattung entstandener Kosten zu beantragen, besuchen Sie bitte diesen Bereich der Website und kontaktieren Sie uns über die angegebenen Formulare.
Sie erhalten zunächst eine automatische Antwort mit der Referenznummer Ihres Anliegens. Unser Team wird Ihnen dann eine ausführliche Rückmeldung geben.
Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie innerhalb einer angemessenen Frist eine Beschwerde bei der nationalen Durchsetzungsstelle (NEB) einreichen, die für die Anwendung der Verordnung (EG) 261/2004 des Landes zuständig ist, in dem die Unregelmäßigkeit stattgefunden hat.
Wenn Sie als Fluggast im Falle einer großen Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 beantragen möchten.
Gepäckunregelmäßigkeiten: Wenn Sie als Fluggast Hilfe benötigen, weil Ihr Gepäck verloren gegangen oder beschädigt worden ist.
Von Dritten beanstandete Unregelmäßigkeiten:
Wenn Sie ein Dritter (Schadenregulierungsbüro, Agentur, Versicherungsgesellschaft usw.) sind und Forderungen gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 geltend machen oder eine Entschädigung für Gepäck beantragen möchten.
Kompliment / Meldung: Wenn Sie uns ein Kompliment machen oder eine Meldung betreffend Ihre Erfahrungen mit Air Dolomiti zusenden möchten.
Vergessene Gegenstände: Wenn Sie einen Gegenstand an Bord eines unserer Flugzeuge oder am Flughafen vergessen haben, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an das Fundbüro an Ihrem Zielflughafen. Wenn Sie weitere Hilfe benötigen.
Beschwerde / Ergänzung: Wenn Sie eine Beschwerde einreichen oder Unterlagen zu einem bestehenden Vorgang ergänzen möchten.