Flug-und-Gepäckunregelmäßigkeit

Lieber Fluggast,

um eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 261/04 zu beantragen, um Hilfe bei verlorenem oder beschädigtem Gepäck zu erhalten oder um eine Erstattung der entstandenen Kosten zu beantragen, konsultieren Sie bitte diese Webseite und kontaktieren Sie uns über die angegebenen Formulare.

Sie werden zunächst eine automatische Antwort mit dem Referenzzeichen Ihres Anliegens erhalten. Unser Team wird Ihnen dann ein detailliertes Feedback geben.

 

Wir werden uns bemühen, alle Anträge innerhalb von 30 Tagen zu prüfen.


Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie innerhalb einer angemessenen Frist eine Beschwerde bei der nationalen Durchsetzungsstelle (NEB) einreichen, die für die Anwendung der Verordnung (EU) 261/2004 des Landes zuständig ist, in dem die Dienstleistung erbracht wurde.

Flugunregelmäßigkeit: Wenn Sie als Fluggast im Falle einer großen Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EU) 261/2004 beantragen möchten.

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Unregelmäßigkeiten bei Gepäck: Wenn Sie als Passagier Hilfe benötigen, weil Ihr Gepäck verloren gegangen oder beschädigt worden ist.

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Von Dritten beantragte Unregelmäßigkeiten: Wenn es sich um einen Dritten (Schadenregulierungsbüro, Agentur, Versicherungsgesellschaft) handelt, der eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EU) 261/2004 oder eine Entschädigung für Reisegepäck beantragen möchte.

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Kompliment / Meldung: Wenn Sie uns ein Kompliment oder eine Meldung über Ihre Erfahrungen mit Air Dolomiti schicken möchten.

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Vergessener Gegenstand: Wenn Sie einen Gegenstand an Bord eines unserer Flugzeuge oder am Flughafen vergessen haben, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an das Fundbüro an Ihrem Zielflughafen. Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen. 

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Erinnerungsschreiben / Ergänzung: Wenn Sie ein Erinnerungsschreiben schicken oder Dokumente zu einer bestehenden Akte ergänzen möchten. 

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