Lounge am Flughafen München
Zugang zu der Lounge in München haben unsere Fluggäste mit einer Business Class Bordkarte und einer gültigen Miles & More Mitgliedskarte des Status Frequent Flyer, Senator Lufthansa Miles&More und HON Circle.
Die Nutzung der Lounges ist nur eingeschränkt möglich: Mehr Informationen zur Lufthansa Lounges
Vertragslounges an den von Air Dolomiti angeflogenen italienischen und österreichischen Flughäfen
Unsere Fluggäste haben Zugang zu den Vertragslounges der Air Dolomiti, sofern sie über eine der folgenden Mitgliedskarten verfügen:
Der Zutritt zu den Lounges wird nur Personen gewährt, die im Besitz einer gültigen Bordkarte für einen Flug mit Air Dolomiti mit Abflug am selben Tag sind (ausgenommen Charterflüge).
Derzeit haben die Fluggäste der Air Dolomiti Zutritt zu den Vertragslounges an allen italienischen Flughäfen, die von Air Dolomiti angeflogen werden: Verona, Venedig, Florenz, Bologna, Turin, Mailand Malpensa, Pisa und Bari. Der Zutritt zu den Lounges ist auch an österreichischen Flughäfen Linz und Graz möglich.
Lounge am Flughafen Frankfurt
Zugang zu der Lounge in Frankfurt haben unsere Fluggäste mit einer Business Class Bordkarte und einer gültigen Miles & More Mitgliedskarte des Status Frequent Flyer, Senator Lufthansa Miles&More und HON Circle.
Passagiere mit Anschlussflügen der Fluggesellschaft Lufthansa in der First Class haben Zugang zum First Class Terminal und jeglicher First Class Lounge (Terminal 1, Concourse A oder B).
HON Circle Mitglieder haben Zugang zum First Class Terminal und der First Class Lounge Terminal 1 (neben Gate 13)
Die Nutzung der Lounges ist nur eingeschränkt möglich: Mehr Informationen zur Lufthansa Lounges.
Lounge Begleiter
First Class-Passagiere, HON Circle-Mitglieder, Senatoren (SEN) und Inhaber der Star Alliance Gold Card können eine Begleitperson in die vertraglich vereinbarten Lounges mitnehmen.
Ausnahmen:
– Neugeborene Babies gelten nicht als Begleitpersonen.
– Mitglieder von HON Circle und Fluggäste mit einem First-Class-Ticket haben Zutritt zu den Lounges in Begleitung ihrer Angehörigen (Ehe- bzw. Lebenspartner, Kinder), vorausgesetzt, die Kinder sind jünger als 18 Jahre.
– Senator-Flugreisende haben Zutritt zu den Lounges in Begleitung ihrer Kinder, vorausgesetzt, dass diese jünger als 18 Jahre sind.
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