Covid-19
Wo finde ich die Einreisebeschränkungen für mein Reiseziel?
Details zu jedem Land finden Sie auf der Website des IATA Travel Centers, auf der Website des Außen- und Gesundheitsministeriums, auf der Plattform Lufthansa Travel Regulation. Die wichtigsten Bestimmungen sind auch im Abschnitt „Dekrete und Verordnungen" angeführt.
Welche Art von Maske muss ich an Bord tragen?
Jeden Passagier muss auf allen Air Dolomiti und Lufthansa Flüge, sowie am Flughafen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist auch an Bord verpflichtend.
Masken mit Visier (Face Shields) und Masken mit Ventil sind an Bord nicht erlaubt. Selbstverständlich werden auch alle Flugbegleiter im direkten Kundenkontakt eine angemessene Maske tragen.
Wie im Anhang 15 der Verordnung DPCM 7. August 2020 vorgeschrieben, muss für Flüge von/nach und innerhalb Italien eine chirurgische Gesichtsmaske (OP-Maske) getragen werden (Stoffmasken sind nicht erlaubt).
Alltagsmasken sind dann, wie bereits Visiere und Masken mit Ventil, nicht mehr zulässig.
Ausgenommen von der Verpflichtung sind lediglich Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen. Eine Ausnahme von der Tragepflicht akzeptieren wir nur unter Vorlage eines anerkannten negativen PCR-Testresultat und eines ärztlichen Attests auf dem entsprechendem Air Dolomiti oder Lufthansa Group Formular. Das Datum der Ausstellung des Testergebnisses darf vor dem jeweiligen Reiseantritt des Hin- und Rückfluges nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen. Gerne k֨önnen Sie unser Attest-Formular zur Befreiung von der Maskenpflicht herunterladen.
Danke, dass Sie zum Schutz aller Mitreisenden beitragen.